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Königlich-Baierisches 332
Regierungsblatt.
XVII. Stück. München, Mittwoch den 13. Maͤrz 1811.
Bekanntmachungen.
(Die Ausschreibung der Kordons-Exigenz fuͤr
das laufende Etatsjahr betreffend.)
Wir Maximilian Joseph,
von Gottes Gnaden König von Baiern.
Aut die Anträze Unserer General-Kom-
missariate, ihnen die Mittel zur Unterhal-
tung des dermal nech bestehenden Polzzei-
Kordons zu verschaffen, haben Wir beschlos-
sen, einsweil den Betrag von zwei Drit-
theilen der nach den vorliegenden Etats ap-
proximativ berechneten dießfährigen Erigenz
nach dem Steuerfuße auf Unsere sämtlichen
bandgerichte, in welchen der Polizei-Kor-
don besteht, repartiren, und durch Unsere
Rentämter erheben zu lassen. Hienach sind
im Main-Kreise : 16000 fl.
* Rezat-Kreise = = 12000 „
* Regen Kreise 23000
* Oberdonau-Kreise = 20000
* Unterdonau-Kreise 2200„
: IllerF Kreise -#000=
*JIsar-Kreise -29000
Salzach= Kreise = 4000
* Junn--Kreise : 300 -
von den einschlägigen Finanz-Direktionen
dergestalt zu repamiren, daß jene neu acqui-
rirten Landes-Bezicke, und jene bandgerichre,
in welchen kein Kordon besteht, mir der
Konkurrenz verschont bleiben, unter die übri-
gen Landgerichte jeden Kreises hingegen der
anze obenbezeichnete Betrag nach gleichem
Fuße ausgeschlagen, und die Verwendung
der erhobenen Summe für die einzelnen
Kordons= Stationen von Unsern General=
Kreis-Kommissariaten, benehimlich mit Un-
sern Finanz-Direktionen bestimmt werde.
Damit übrigens sämtliche Konkurreuten
die legale Kenntniß jencs Beitrages erhal-
ten, den sie zu Erfüllung der genehmigten
Umlage nach ihren individuellen Steuerfuße
zu entrichten haben, verordnen Wir, daß
Unsere Finanz -Direktionen alsobald die ge-
trofsenen Subrepartitionen der dermal nur
nach ganzen Kreisen berechneten Erigenz:
Summen durch das Regierungsblatt be-
kannt machen sellen.
München den 19. Flbruar IS1IL.—
Max Joseph-.
Graf von Moncgelas.
Auf kbniglichen allerbchsten Befehl
der General-Sekrerä#r
G. Geiger.