Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1811. (6)

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Koͤniglich-Baierisches 
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Regie rungssblat t. 
  
III. Steck. München, Mittwoch den co. Jänner r#37. 
  
Bekanntmachungen. 
  
(Formation und Nomination der Krimi- 
nal-Behdrden im Inn= und Hauêruck-Vier- 
tel betreffend.!) 
Wir Maximilian Joseyh, 
von Gottes Guaden König von Baiern. 
Da der Organisation des Unserm Reiche 
einverleibten Inn = und Hausruck= Viertels 
haben Wir festgesezt, daß die Instruktion der 
peinlichen Rechtsfälle aus dem Ressort der 
neuerrichteten einzelnen Landgerichte ausge- 
schieden und für mehrere Landgerichte zusam- 
men bei einem derselben konzentrirt werden 
solle. 
Zur Vollziehung dieses Beschlusses ver- 
weisen Wir vorläufig, und bis zu der dem- 
nächst erfolgenden näheren instrubtiven Be- 
stimmung hierüber, auf den &. 11. Unserer 
Verordnung vom 31. August dieses Jahres 
Regierungsblatt LIII. Stück, als auf die 
Haupt:= Norme, welche nun auch im vor- 
maligen Inn= und Hausruck-Viertel in An- 
wendung zu bringen ist. In dessen Folge 
erklären und konstikuiren Wir hiemit in jenen 
Gebietstheilen die Landgerichte zu Ried, 
Braunau, Burghanusen, Schär- 
ding, als einzige Behörden für alle pein? 
lichen Untersuchungen in ihren eigenen so- 
wohl, als in den andern ihnen zugetheilten 
Landgerichts= Sprengeln, und überwessen 
denselben die ausschliessende Instruirung der 
vorkommenden Kriminal-Rechtssachen, vor- 
beholrlich der Emscheidung durch Unsere Ap- 
pellationsgerichte. 
Zugleich aber bestimmen Wir für die 
nachfolgenden zu Kriminal-Adjunkten ernann- 
ten Individuen gegenwärtige vorläufige In- 
struktion. 
I. 
Der Kriminal-Adjunkt steht zum vor- 
gesezten Landrichter in keinem andern Ver- 
hältnisse, als jenem der Subordination, in 
welchem auch die übrigen Civil-Adjunkten 
siehen, und welches bereits durch Unsere 
schon allesirte Verordnung vom 31. August 
bestimmt auögesprochen ist. 
II. 
Es bleibt Uns vorbehalten, den ernann- 
ten Kriminal-Adjunkten, wenn er seiner 
Bestimmmg nicht genügen sollte, oder sonst 
bewegende Ursachen vorlägen, von den Kri- 
minal- Geschäften wieder zu entfernen, und 
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