Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1811. (6)

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Art. XII. 
wird allen wechselseitig durch den gegen- 
waͤrtigen Staatsvertrag dem einen, oder 
dem andern der beiden hohen Theilen über- 
lassenen Unterthanen eine Zeitfrist von drei 
Jahren gestattet, innerhalb welcher sie ge- 
genseirig auswandern, ihre Güter, und 
sonstiges Vermögen veräußern, und den 
Erlös davon ganz abgabenfrei exportiren 
dürfen. 
Art. Xlll. 
Was die dermal in den beiderseitigen 
Armeen einrangirten Konseribirten betrift, so 
soll es damit so gehalten werden, wie es 
bei der Abtretung von Wiesensteig beobach- 
tet worden ist. 
Art. XIV. 
Die Ueberweisung der in dem gegenwär- 
tigen Vertrage erwähnten Objekte wird im 
dem Zeitpunkte geschehen, in welchem Bai- 
ern den Besiz der ihm von Frankreich 
angewiesenen Akgquisttionen crlangt, wo so- 
dann Württemberg gleichmäßig die für Ba- 
den bestimmten Zessiens-Obsekte an die 
dazu ernannten kaiserlich französischen Kom- 
missarien übergeben wird. 
Art. XV. 
Die Ratifikationen des gegenwärtigen 
Staatsvertrags sollen in München binnen 
14 Tagen, und wo möglich noch eher aus- 
gewechselt werden. So geschehen Paris 
den 13. Mai 1810. 
(I. S.) Graf von Montgelas. 
(I. S.) Graf von Taube. 
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So genehmigen, ratifiziren und bestärigen 
Wir den vorstehenden Staatsvertrag in al- 
len seinen Artikeln und Klauseln, und ge- 
loben andurch für Uns und Unsere Nach- 
folger, denselben nach seinem, ganzen In- 
halte zu erfüllen und aufrecht zu erhalten. 
Dessen zur Urkunde haben Wir gegen- 
wärtige Ratifikation mittels Unserer eigenen 
Umierschrift volliogen, und dieselbe mit Un- 
serm größern keniglichen Jusiegel versehen 
lassen. 
So geschehen und gegeben in Unserer 
Haupt= und Restdenzstadt München am Er- 
sten Juni des Jahres Eintausend achthun- 
dert und zehn, Unsers Reiches am fünften. 
Max Joseph. 
Graf von Monegelas. 
Auf königlichen allerbdchsten Befehl 
der General-Sekretär 
Baumüller. 
  
Bekanntmachungen. 
  
(Die Einführung des allgemeinen Steuer-Pro- 
visoriums in der Stadt Muuchen betreffend.) 
Wir Maximilian Joseph, 
von Gottes Gnaden Kömg von Batern. 
Nachdem wegen verschiedener eingetretenen 
Hindernisse die Steuer-Perzeption für die 
Etats-Jahre ros und 1o#### in Unserer 
Haupt= und Residenz= Stadt München sus- 
pendirt geblieben ist, so haben Wir beschlos- 
sen, das allgemeine Steuer-Provisorium in 
genannter Hauptstade noch früher eintreten 
zu lassen, als die neuen Steuer-Prozeme
	        
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