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Art. XII.
wird allen wechselseitig durch den gegen-
waͤrtigen Staatsvertrag dem einen, oder
dem andern der beiden hohen Theilen über-
lassenen Unterthanen eine Zeitfrist von drei
Jahren gestattet, innerhalb welcher sie ge-
genseirig auswandern, ihre Güter, und
sonstiges Vermögen veräußern, und den
Erlös davon ganz abgabenfrei exportiren
dürfen.
Art. Xlll.
Was die dermal in den beiderseitigen
Armeen einrangirten Konseribirten betrift, so
soll es damit so gehalten werden, wie es
bei der Abtretung von Wiesensteig beobach-
tet worden ist.
Art. XIV.
Die Ueberweisung der in dem gegenwär-
tigen Vertrage erwähnten Objekte wird im
dem Zeitpunkte geschehen, in welchem Bai-
ern den Besiz der ihm von Frankreich
angewiesenen Akgquisttionen crlangt, wo so-
dann Württemberg gleichmäßig die für Ba-
den bestimmten Zessiens-Obsekte an die
dazu ernannten kaiserlich französischen Kom-
missarien übergeben wird.
Art. XV.
Die Ratifikationen des gegenwärtigen
Staatsvertrags sollen in München binnen
14 Tagen, und wo möglich noch eher aus-
gewechselt werden. So geschehen Paris
den 13. Mai 1810.
(I. S.) Graf von Montgelas.
(I. S.) Graf von Taube.
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So genehmigen, ratifiziren und bestärigen
Wir den vorstehenden Staatsvertrag in al-
len seinen Artikeln und Klauseln, und ge-
loben andurch für Uns und Unsere Nach-
folger, denselben nach seinem, ganzen In-
halte zu erfüllen und aufrecht zu erhalten.
Dessen zur Urkunde haben Wir gegen-
wärtige Ratifikation mittels Unserer eigenen
Umierschrift volliogen, und dieselbe mit Un-
serm größern keniglichen Jusiegel versehen
lassen.
So geschehen und gegeben in Unserer
Haupt= und Restdenzstadt München am Er-
sten Juni des Jahres Eintausend achthun-
dert und zehn, Unsers Reiches am fünften.
Max Joseph.
Graf von Monegelas.
Auf königlichen allerbdchsten Befehl
der General-Sekretär
Baumüller.
Bekanntmachungen.
(Die Einführung des allgemeinen Steuer-Pro-
visoriums in der Stadt Muuchen betreffend.)
Wir Maximilian Joseph,
von Gottes Gnaden Kömg von Batern.
Nachdem wegen verschiedener eingetretenen
Hindernisse die Steuer-Perzeption für die
Etats-Jahre ros und 1o#### in Unserer
Haupt= und Residenz= Stadt München sus-
pendirt geblieben ist, so haben Wir beschlos-
sen, das allgemeine Steuer-Provisorium in
genannter Hauptstade noch früher eintreten
zu lassen, als die neuen Steuer-Prozeme