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Professor, Doktor Laubender.
1) Lehre uͤber Viehseuchen, im Monate
Mai, Juni und Juli alle Tage von 10—111
Uhr Morgens, nach seinem Lehrbuche, beti-
telt: die Seuchen der Hausehiere nebst Ge-
schichte derselben.
2) Gerichtliche Thierarzueikunde, im
Monate August und September alle Tage
von 11— 12 Uhr, nach eigenem Heste.
3) Medizinische Materie und Rezeptier=
kunde, alle Tage von 2—3 Uhr, nach ei-
genem Hefte.
Professor, Doktor Schwab.
1) Botanik unter vorzüglicher Berück-
sichtigung der pharmazeutischen, ökonomischen
und Giftpflanzen, alle Montage und Freitage
von 6—7 Uhr Morgens, lezkere nach Gme-
lin, das Uebrige nach Diktaten.
) Allgemeine und besondere Naturge-
schichte der Hausehiere, im Monate Mai
und Juni alle Tage von 8—9 Uhr Mor-
geus, nach eigenem Hesfte.
3) Lehre über Biehzucht und Gestüct-
kunde, im Monate Juli, August und Sep-
kember alle Tage von 8—9 Uhr Morcgeus,
nach Wollstein.
4) Physiologie, alle Montage, Dienstage
und Mittwoche von 11 — 13 Uhr, nach
Girard.
5) Diätetik, alle Donnerstage, Freitage
und Samstage von 11 — 12 Uhr, nach ei-
genem Hefte.
Schmiedlehrer Groß.
Praktischer Unterricht im Schmieden und
Beschlagen, nach ebbemerkten Grundsätzen,
alle Tage von 4—6 Uhr Nachmittags.
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(Den Brandschaden-Ersaz bei der Nürnberger
Brand-Assekuranz-Anstal# betreffend.)
Im Namen Seiner Majestät des Königs.
J
Der nachstehende Konspekt über den
Brand-Assekuranz-Bestand für das Kaleu-
der-Jahr 1810 als das 28. Jahr der Nuͤrn-
berger Brand-Assekuranz-Anstalt, weist nach,
daß zu Vergütung der Brandschäden und
Deckung der Regiekosten für 1810, dann zu
Erlangung eines nothwendigen Kassen-Vor-
raths, um davon im laufenden Jahr 18711
die Brandschäden unbemittelter Interessenten
sogleich erstatten zu können, erforderlich ist,
daß ein Beitrag von einem Kreuzer rheinisch,
vom Hundert des assekurirten Kapitals ge-
leistet werde, wodurch denn, da das ge-
samme Assekuranz-Kapital 33407,0-8 fl.
ausmacht, die Summe ven 3901 fl. 102 kr.
aufgebracht werden wird.
Sämecliche königliche Amtestellen, in de-
ren Bezirk sich Realitcten befinden, welche
bei der hiesigen Brand-Versicherungs-Secie-
tet assekurirt sind, werden demnach hievon
in Kenntniß gesezt und ihnen anfgegeben,
von den Besizern die teeffenden Beitrags-
Summen ohne weiters einzubringen, sonach
solche längstens binnen sechs Wochen an
dis hiesige Brand-Versicherungs-Austalré=
Kommissien, ohne allen Rückstand, und in
guten Münzsorten einzusenden.
Nürnberg den 11. März 181r.
Königliches Kommissariat der
Stadt Nürnberg.
Kracker.
Schroppl.