Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1811. (6)

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Professor, Doktor Laubender. 
1) Lehre uͤber Viehseuchen, im Monate 
Mai, Juni und Juli alle Tage von 10—111 
Uhr Morgens, nach seinem Lehrbuche, beti- 
telt: die Seuchen der Hausehiere nebst Ge- 
schichte derselben. 
2) Gerichtliche Thierarzueikunde, im 
Monate August und September alle Tage 
von 11— 12 Uhr, nach eigenem Heste. 
3) Medizinische Materie und Rezeptier= 
kunde, alle Tage von 2—3 Uhr, nach ei- 
genem Hefte. 
Professor, Doktor Schwab. 
1) Botanik unter vorzüglicher Berück- 
sichtigung der pharmazeutischen, ökonomischen 
und Giftpflanzen, alle Montage und Freitage 
von 6—7 Uhr Morgens, lezkere nach Gme- 
lin, das Uebrige nach Diktaten. 
) Allgemeine und besondere Naturge- 
schichte der Hausehiere, im Monate Mai 
und Juni alle Tage von 8—9 Uhr Mor- 
geus, nach eigenem Hesfte. 
3) Lehre über Biehzucht und Gestüct- 
kunde, im Monate Juli, August und Sep- 
kember alle Tage von 8—9 Uhr Morcgeus, 
nach Wollstein. 
4) Physiologie, alle Montage, Dienstage 
und Mittwoche von 11 — 13 Uhr, nach 
Girard. 
5) Diätetik, alle Donnerstage, Freitage 
und Samstage von 11 — 12 Uhr, nach ei- 
genem Hefte. 
Schmiedlehrer Groß. 
Praktischer Unterricht im Schmieden und 
Beschlagen, nach ebbemerkten Grundsätzen, 
alle Tage von 4—6 Uhr Nachmittags. 
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(Den Brandschaden-Ersaz bei der Nürnberger 
Brand-Assekuranz-Anstal# betreffend.) 
Im Namen Seiner Majestät des Königs. 
J 
Der nachstehende Konspekt über den 
Brand-Assekuranz-Bestand für das Kaleu- 
der-Jahr 1810 als das 28. Jahr der Nuͤrn- 
berger Brand-Assekuranz-Anstalt, weist nach, 
daß zu Vergütung der Brandschäden und 
Deckung der Regiekosten für 1810, dann zu 
Erlangung eines nothwendigen Kassen-Vor- 
raths, um davon im laufenden Jahr 18711 
die Brandschäden unbemittelter Interessenten 
sogleich erstatten zu können, erforderlich ist, 
daß ein Beitrag von einem Kreuzer rheinisch, 
vom Hundert des assekurirten Kapitals ge- 
leistet werde, wodurch denn, da das ge- 
samme Assekuranz-Kapital 33407,0-8 fl. 
ausmacht, die Summe ven 3901 fl. 102 kr. 
aufgebracht werden wird. 
Sämecliche königliche Amtestellen, in de- 
ren Bezirk sich Realitcten befinden, welche 
bei der hiesigen Brand-Versicherungs-Secie- 
tet assekurirt sind, werden demnach hievon 
in Kenntniß gesezt und ihnen anfgegeben, 
von den Besizern die teeffenden Beitrags- 
Summen ohne weiters einzubringen, sonach 
solche längstens binnen sechs Wochen an 
dis hiesige Brand-Versicherungs-Austalré= 
Kommissien, ohne allen Rückstand, und in 
guten Münzsorten einzusenden. 
Nürnberg den 11. März 181r. 
Königliches Kommissariat der 
Stadt Nürnberg. 
Kracker. 
Schroppl.
	        
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