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Koͤniglich-Baierisches
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Regierungsblatt.
XXX. Stuͤck. Muͤnchen, Mittwoch den 8. Mai 1811.
Auftrag Kreuzer und Einen Pfenning von
an jedem Gulden der nach dem mo—
saͤmtliche koͤnigliche Rentaͤmter des Illerkreises
mit Ausnahme Reutte, und Kastenamt
Kempten.
(Erhebung einer Umlage für die Kordons-
Erigenz im Illerkreise auf das Etats-Jahr
181 betreffend.)
Im Namen Seiner Majestät des Königs.
Vermoͤg der im Regierungsblatte Stuͤck XVII
enthaltenen allerhoͤchsten Verordnung vom
19. Februar dieses Jahrs ist im Illerkreise
zur Deckung der dießjährigen Kordons-
Erigenz eine Ertra= Umlage von 12o0 fl.
nach dem Steuerfusse auszuschreiben; jedoch
find hiebei die neu acquirirten Landestheile,
und jene Landgerichte, in welchen kein Kordon
bestehet, nicht einzuziehen.
Bei Beobüchtunz dieser Ausnahme,
und mit Weglassung der 4 Städte Kemp-
ten, Memmingen, Schongau und Kauf-
beuern, bei welchen wegen ihrer dermaligen
besondern Sreuer Verhältnisse unter Vor-
behalt nachträglicher Erhebung eine gleiche
Ausnahme zu machen ist, — fällt die Quota
der obgedachten Extra-Umlage auf Einen
mentanen Steuer Provisorium
treffenden ganzjährigen Ordinarie
Steuer aus.
Sämrliche Rentämter des Illerkreises er-
halten daher den Auftrag, solche Umlags-
Quota unter Beobachtung obiger Ausnahmen
sogleich auszuschreiben, und zu erheben.
Aus den erhobenen dießfallsigen Beträgen
haben die königlichen Rentämter den königli-
chen Landgerichten ihres Bezirkes die treffen-
den Exigenz-Beträge, welche in einem be-
sondern Erlasse bekannt gemacht werden, ge-
gen Quittungen zu verabfolgen, und die hier-
über verbleidenden Ueberschüsse an das könig-
liche General-Kommissariat des Illerkreises
einzusenden, damit die Kreis-Kommunal=
Kasse dadurch in Stand gesezt werde, denje-
nigen königlichen Landgerichten, deren Exigenz-
Betreffniß aus der ber ihnen vom einschlágigen
Remamte erhobenen Umkage nicht vollends
gedeckt werden kann, das Abgängige sogleich
zu ergänzen.
Even zu dem Ende haben auch diejenigen
käniglichen Rentämter, welche wegen Unzu-
länglichkeir der Umlage den königlichen Land--
zirchten res Bezirkes das Erigenz-Betreff-
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