Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1811. (6)

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wissen wollen: so weisen Wir saͤmtliche Ge- 
neral-Kreis-Kommissariate, so wie die Stadt- 
Kommissariate zu Rürnberg und Augsburg 
hiemit ausdrücklich zur Beobachtung dersel- 
ben an. 
München den 4. Mai 1871. 
Max Joseoh. 
Graf von Montgelas. 
Auf kdniglichen allerhdchsten Befehl 
der General-Sekretär 
F. Kobell. 
Bekanntmachungen. 
(Die bei den Landgerichten Werdenfels und 
Zell erledigten Advokaten-Stellen betreffend.) 
Im Namen Seiner Majestät des Königs. 
Da mit allerhöchstem Reseripte vom 10. 
des vorigen Monats befohlen wurde, daß 
bei den königlichen Landgerichten Werden- 
fels und Zell am Ziller die Rechesanwalts- 
Sitellen besezer werden sollen, so werden in 
Folge eines weitern allerhöchsten Auftrages 
vom 236. April l. J. alle jene Individuen= 
welche die Verleihung einer solchen Advoka- 
ten-Stelle bei einem oder dem andern der er- 
wähnten zwei Landgerichte nachzusuchen geson- 
nen sind, und hiezu sich geeigenschaftet halten, 
hiemit aufgefodert, ihre diesfälligen Gesuche 
mit den nöthigen Zeugnissen belegt, binnen 
14 Tagen bei dem königlichen geheimen Ju- 
stizMinisterium in München einzureichen. 
Innsbruck den 3. Mai 1871. 
Königliches Appellationsgericht 
des Innkreises. 
Freiherr von Welden, Präsident. 
von Franzin. 
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(Die diesjährige Konkurs-Prüfung der Pfarr- 
Kandidaten des Mainkreises betreffend.) 
Im Namen Seiner Majestät des Königs. 
Nach einem allerhöchsten Reseripte vom 
20. dieses Monats soll Vie verordnungems- 
bige Pfarr-Konkurs-Prüfung für den Main- 
Kreis in der Stadr Bamberg vorgenommen 
werden. 
Diese Prüfung wird am 22. Juli die- 
ses Jahrs ihren Anfang nehmen. Die in 
dem Mainkreise in der Seelsorge stehenden 
Pfarr-Kandidaten haben daher an diesem 
Tage bei der Prüfungs-Kommisstion alldort 
zu erscheinen, sich aber vorher über ihre Qua- 
lifikation nach der allerhöchsten Verordnung 
vom zo. Dezember #80 mit den erforder- 
lichen Attesten auszuweisen und solche vier- 
zehen Tage vor der Prüfung an das 
unterzeichnete königliche General-Kreis-Kom- 
missariat einzuliefern. Da Seine königliche 
Majestät auch den Klostergeistlichen aller- 
gnädigst gestattet haben, nach bestandener 
Prüfung sich um Dfarrstellen zu melden; so 
erwartet die unterzeichnete Stelle, besonders 
von den pensionirten Geistlichen der vorma- 
ligen Abteien, daß diejenigen, welche hin- 
längliche Kenntnisse und Fähigkeiten zu Pfarr- 
stellen besizen, sich bei der bevorstehenden 
Konkurs-Prüfung einfinden werden. 
Baireuth den 29. April 13.1. 
Königliches General-Kommissariat 
des Main-Kreises. 
Graf von Thürhelm. 
Friedmann.
	        
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