Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1811. (6)

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1. Juli das dritte Jahr ihres Lebens-Alters 
vollzaͤhlig erreicht haben, und nicht gesezmaͤ- 
ßig von der Impfung dispensirt sind, bei Ver- 
meidung der gesezlichen Strafen wirklich ge- 
impft seyn müssen, und daß also z. B. an 
dem 11. Juli 1811 alle gesunden Kmder, wel- 
che vom 1. Juli 1807 bis zum 30. Juni 1808 
inclusive geboren sind, wirklich mit Schuz- 
blattern geimpft seyn muͤssen, wornach sich 
sowohl alle Impfvorstaͤnde als die Aeltern und 
Vormuͤnder ber Impfpflichtigen genau zu rich- 
ten und sich vor Schaden zu huͤten haben. 
München den 4. Mai 1811. 
Königlich= geheimes Ministerium 
des Innern. 
  
Die Organisation des Munizipal-Rathes in 
Nürnberg betreffend.) 
Ministerium des Innern. 
Auf Befehl Seiner Majestät des Königs. 
Seine Majestär der König haben unter 
heutigem allergnédigst geruhr, für die Stadt 
Nürnberg einen Munizipal-Nath und eine 
Kommunal Administration zu konstituiren, die 
von der Gemeinde gewählten Munizipal-Räthe: 
1I) den vormaligen Senator Georg Wil- 
helm Friedrich von böffelholz, 
a) den ehemaligen Ebrachischen Pfleger und 
Realitäten-Besizer Doktor Martin Wilhelm 
von Neu, 
3) den Kaufmann und Handels= Appel- 
lations-Gerichts= Assessor Georg Christoph 
Forster, 
4) den Bürger und Kaufinann Johann 
Wilhelm Jünginger, daun 
  
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5) den Bürger und Zinngießer-Meister Chri- 
stoph Wilhelm Marrx in dieser Eigenschaft zu 
bestätigen, und die Ernennung des Kommunal= 
Administrators einer besondern allerhöchsten 
Entschliessung vorzubehalten. 
Dieses wird hiedurch zur öffentlichen Kennt- 
niß gebracht. München den 9. Mai 1811. 
Graf von Montgelas. 
Durch den Minister 
der General-Sekretaͤr 
F. Kobell. 
  
(Die Erledigung der Pfarrei Aichen betreffend.) 
Im Namen Seiner Majestät des Königs. 
Durch den Tod des Pfarrers Weiß ist die 
Pfarrei Aichen erlediget worden; sie liegt 
im Landgerichte Ursberg, Administrationsbe- 
zirke Mindelheim, Bisthume Augsburg und 
Wahldekanate Kirchheim, enthält im Um:- 
kreise a und in der Ausdehnung Stund, 
und 310 Seelen; sie hat nur ein dem Haupt- 
orte nächst gelegenes Fillal, dann eine 
Schule; das pfartliche Einkommen besteht 
über Abzug des Anbaus und Einfechsung, 
dann sonst erfoderlichen Unterhaltungskosten 
in 6a fl. nämlich: 
von Widdum: Gut 93 fl. 32 kr. 
„Zehenten. . . 440 14= 
„ der Kompetenz 41 p9 
„ Stolgebühr . 7-—- 
Auf dieser Pfarrei haftet auch ein jezt noch 
auf ungefaͤhr 1080 fl. belaufender Bauschilling 
der mit jaährlichen 25 fl. abzuführen ist. 
Bittwerber haben ihre mit den vorschrift- 
mäfigen Zeugnipen gehörig belegten Gesuche
	        
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