Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1811. (6)

673 
674 
  
Namen 
Jo. 
Karakter 
Scerbetag. 
  
der verstorbenen pensionirten Individueu-. 
  
8.Gregor Rottenkolber. 
—.Damascen von Kleinmaier. -- 
11.GerhatdusPak-tl. - 
n.AnmndeDonaubauer. 
VIII. Im Sahlzach= 
  
  
  
Abt zu Tegernsee. 
: Wessobrunn. 
1o.Rubert Sigl. : -Weiarn. 
Abtissin zu Geisenfeld. - 
im Jahre 1810. 
im Jahre 1810. 
am r. Mai 1804. 
Weihenstephan. -9. Maͤrz 1811. 
8. Okltober 1804. 
  
  
  
und 
IX. im Innkreise 
Nichts. 
Aufruf besizen, zur Pflicht, binnen einem Jahre, 
an die sechs Wochen und drei Tagen bei Vermei- 
vormals Würhburgischen Lehenleute innerhalb 
der jüngsten Vertrags-Linie, in sbecie die 
Muthung ihrer Lehen betresffend. 
Wir Maximilian Joseph, 
von Gottes Gnaden König von Baiern. 
Nachdem Wir durch einen am 260. Mai 
v. J. geschlossenen Vertrag mit Seiner kaiserli= 
chenköniglichen Hoheitdem Erzherzoge, Groß- 
herzoge zu Würzburg über eine Grenze des 
beiderseitigen Gebiets übereingekommen sind, 
welche Wir bereits unterm 11. September 
v. J. durch Unser Regierungsblatt (S. 862) 
öffentlich bekannt machen ließen, und nach- 
dem in Folge dieses Staats-Vertrages die 
Lehen in den respektiven Gebieten wechsel- 
seitig überwiesen worden; so machen Wir 
hiermit allen jenen Vasallen, welche in Un- 
serem Reiche vormals Würzburgische Lehen 
dung der Verwirkung des Lehens die gesez- 
mäßige Muthung bei Unserem obersten Le- 
henhofe in München zu beobachten. 
Es sind hierbei 
1) der jüngste beheubrief, und 
2) die Quittung über die bei dem lezten 
Lehenfalle bezahlten Lehengebühren und 
Taren, beides in beglaubter Abschrift, 
3) eine vollständige Spezifikation der Le- 
henstücke und Zubehörden mit Fatirung 
des Ertrages und des Werthes der 
Lehen, wozu als einsweiliges Formu- 
lar die zweite Instruktion zum Steuer= 
Mandat vom 14. Jänner 1808 (Re- 
gierungsblatt S. 400— 424) zu beob- 
achten ist, zu überreichen. 
4) Sollten NRebenfälle eingetreten seyn, 
worüber die Belehnung noch nicht em-
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.