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Stadtgerichts dahier, Unseren Kämerer,
Grasen von Seyboltsdorf.
Zu rechtsgelehrten Assessoren, die Asses-
soren Unsers Stadtgerichts, Michael von
Berüff und Alois S Niedl.
Den bisherigen Wechselrichter von Var-
chlery wollen Wir in Hinsicht seines vor-
gerückten Alters mie Bezeigung Unserer
allerhöchsten Zufriedenheie über dessen Uns
durch so viele Jahre treu geleisteten Dienste
in den Ruhestand versezen.
Wir befehlen Unserm Stadtgerichts- Di-
rektorium diesen Unsern Beschluß ohne Ver-
zug in Vollzug zu bringen.
München den Zc. Mai 1811.
Max Joseph.
Graf Reigersberg.
Uuf toniglichen allerhbehsten Befehl
der General-Sekretär
Nem mer-
(Die Nuk)eichun des ZIun##naisin Weise
und des Michgel Pfister , bei dem Bran-
de zu Ebensfeld im Landgerichte Hallstadt
betreffend.)
Ministerium des Innern.
Auf Befehl Seiner Majestät des Könlgs.
Seine Majestärt der König haben aus dem
Berichte des General-Kommissariats des
Mainkreises vom 13. v. M. die edlen An-
strengungen ersehen, durch welche sich der
Zimmermeister Weise aus Staffelstein, und
der Landmann Michael Pfister aus Prech-
ting Landgerichts Lichtensels, bei dem zu
Ebensfeld im Landgerichte Hallstadt ausge-
brochenen Brande, ansgezelchnet, und welche
dem Leztern sogar sein Leben gekostet haben.
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Seine Majestät haben befohlen, diese
Auezeichnung in dem allgemeinen Regie-
rungsblatte bekannt zu machen, und dem
Zimmermeister Weise eine Belohnung von
fünf und zwanzig Gulden, der hinterlasse-
nen Familis des Michae Pfister aber
eine Unterstäzung von zweihundert Gulden
aus der Seaatskasse zu bezahlen.
München den s8. Mai 1811.
Graf von Monegelas.
Durch den Minister
der General-Sekretär
F. Kobell.
(Die Erledigung der Pfarrei Kallmünz be-
treffend.)
Im Namen Seiner Masestat des Koͤnigs.
Die Pfarret in dem Markte Kallmuͤnz
koͤniglichen Landgerichts Bürglengenfeld ist
durch das Hinscheiden des Pfarters Jalob
Nerbs erlediget worden.
Solche zaͤhlt in einem Umkreise von 5
Stunden 2273 Seelen.
Die Einkuͤnfte bestehen in Zehenten,
Grundgilten, Grundzinsen, den Frächten
eines kleinen Feldbaues, und den Stolge-
bühren; der ganze jährliche Ercrag ist nach
der vorhandenen Fasston auf ##213 fl. 30 kr.
berechnet. Zu den Lasten gehört der Unter-
halt eines Kaplans, und die jährliche bestimm-
te Abgabe zu 03 fl. 17 kr.
Regensburg den 23. Mai 182r.
Königliches General-Kommissariat
des Regen-Kreises
Graf zu Lodron.
·
Resch.