Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1811. (6)

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Stadtgerichts dahier, Unseren Kämerer, 
Grasen von Seyboltsdorf. 
Zu rechtsgelehrten Assessoren, die Asses- 
soren Unsers Stadtgerichts, Michael von 
Berüff und Alois S Niedl. 
Den bisherigen Wechselrichter von Var- 
chlery wollen Wir in Hinsicht seines vor- 
gerückten Alters mie Bezeigung Unserer 
allerhöchsten Zufriedenheie über dessen Uns 
durch so viele Jahre treu geleisteten Dienste 
in den Ruhestand versezen. 
Wir befehlen Unserm Stadtgerichts- Di- 
rektorium diesen Unsern Beschluß ohne Ver- 
zug in Vollzug zu bringen. 
München den Zc. Mai 1811. 
Max Joseph. 
Graf Reigersberg. 
Uuf toniglichen allerhbehsten Befehl 
der General-Sekretär 
Nem mer- 
(Die Nuk)eichun des ZIun##naisin Weise 
und des Michgel Pfister , bei dem Bran- 
de zu Ebensfeld im Landgerichte Hallstadt 
betreffend.) 
Ministerium des Innern. 
Auf Befehl Seiner Majestät des Könlgs. 
Seine Majestärt der König haben aus dem 
Berichte des General-Kommissariats des 
Mainkreises vom 13. v. M. die edlen An- 
strengungen ersehen, durch welche sich der 
Zimmermeister Weise aus Staffelstein, und 
der Landmann Michael Pfister aus Prech- 
ting Landgerichts Lichtensels, bei dem zu 
Ebensfeld im Landgerichte Hallstadt ausge- 
brochenen Brande, ansgezelchnet, und welche 
dem Leztern sogar sein Leben gekostet haben. 
  
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Seine Majestät haben befohlen, diese 
Auezeichnung in dem allgemeinen Regie- 
rungsblatte bekannt zu machen, und dem 
Zimmermeister Weise eine Belohnung von 
fünf und zwanzig Gulden, der hinterlasse- 
nen Familis des Michae Pfister aber 
eine Unterstäzung von zweihundert Gulden 
aus der Seaatskasse zu bezahlen. 
München den s8. Mai 1811. 
Graf von Monegelas. 
Durch den Minister 
der General-Sekretär 
F. Kobell. 
(Die Erledigung der Pfarrei Kallmünz be- 
treffend.) 
Im Namen Seiner Masestat des Koͤnigs. 
Die Pfarret in dem Markte Kallmuͤnz 
koͤniglichen Landgerichts Bürglengenfeld ist 
durch das Hinscheiden des Pfarters Jalob 
Nerbs erlediget worden. 
Solche zaͤhlt in einem Umkreise von 5 
Stunden 2273 Seelen. 
Die Einkuͤnfte bestehen in Zehenten, 
Grundgilten, Grundzinsen, den Frächten 
eines kleinen Feldbaues, und den Stolge- 
bühren; der ganze jährliche Ercrag ist nach 
der vorhandenen Fasston auf ##213 fl. 30 kr. 
berechnet. Zu den Lasten gehört der Unter- 
halt eines Kaplans, und die jährliche bestimm- 
te Abgabe zu 03 fl. 17 kr. 
Regensburg den 23. Mai 182r. 
Königliches General-Kommissariat 
des Regen-Kreises 
Graf zu Lodron. 
· 
Resch.
	        
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