Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1811. (6)

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Das gleiche Kalk= Maß im Kbnigreiche Baiern 
betreffend.) 7 
Wir Maximilian Josepyph, 
von Gottes Gnaden König von Baiern. 
Wir haben aus mehrern Berichten wahr- 
genommen, daß im Königreiche sehr viele, 
verschiedene, und ganz von einander abwei- 
chende Kalk Mage bestehen. Wu haben da- 
her nach Vernehmung Unserer geheimen Mi- 
nisterien der Finanzen, und des Innern be- 
schloßen, und verordnen, wie folgt: 
1. Es soll vom r. Oktober laufenden Jah- 
res anfangend im ganzen Kdnigreiche Baiern 
ein gleiches Kalk-Maß bestehen. 
2. De Einheit des Kalk-Maßes soll 
der in der allgemeinen Verordnung vom 28. 
Februar 1800 über Einführung gleicher Ma- 
fe und Gewichte vorgeschriebene baierische 
Mezen seyn; auch bei Kalk machen 6 Me- 
zen ein Schäffel, 31 Mezen aber eine 
uth; doch soll dieser Mezen als Kalk-Maß, 
nicht wie bei dem Getreide zylindrisch, sondern 
ein abgekürzter Kegel syn, und zwar derge- 
stalt, daß der obere Durchmesser desselbea 
1 Fuß„ 3 Zoll, der untere Durchmesser 1 Fuß 
6 Soll, und die Höhe 11 Zoll 118 Linien meße. 
Well bei dem Kalk das bisher gebrauchte 
Maß immer gehäuft wurde, um die zwischen 
den Kalksteinen in dem Maße selbst enrste- 
heuden bücken zu ersezen, so soll die Me- 
thode des Haufens bei der Auemessung des 
Kalkes auch bei dem neuen Mezen noch bei- 
behalren, und fernershin angewendet werden. 
3. Unsere Münz-: Kommission wird hiemm 
angewiesen, allen Polizei: Behörden eiserne 
  
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Staͤbe, auf welckem die verschiebenen Di- 
mensionen des obigen abgekuͤrzten Kegels, 
oder des Kaline,ens aufgezeichnet sind, so- 
wohl zur leichten polizeilichen Nachsicht, als 
zum genaurn Anhalts= Punkie für die Arbei- 
ter zuzusenden. 
Unsere General= Kreis-und Stadt-Kom- 
missariate haben sich hiernach gehorsamst zu 
achten. München den 7. Juni 1811. 
Max Joseph. 
Graf von Moncgelas. 
Auf kbulglichen allerhöchsten Befehl 
der General-Sekretär 
G. Geiger. 
Bekanntmachungen. 
(Erklärung über die Anwendung des Freizügig- 
keits-Vertrages mit dem Kdnigreiche Preussen 
betressend.) « 
WtrMarimilianJoseph, 
von Gottes Gnaden König von Baiern. 
Die hier beifolgende wechselseitig geneh- 
migte Erkldrung über die Anwendung des 
zwischen Unsern und den kdniglich preussischen 
Staaten am zz. Mai 180 geschlossenen 
Freizügigkeits-Vertrages auf den gegenwaͤr- 
tigen Länder-Bestand beider Reiche wird durch 
das Regierungsblatt zur allgemeinen Kennniß 
und Nachachtung bekannt gemacht. 
München den 26. Juni 1811. 
Aus Sr. Majestaͤt des Koͤnigs Spezial-Vollmacht. 
Graf von Montgelas. 
Auf kdniglichen allerhoͤchsten Befehl 
der General-Sekretä# 
Baumuͤller.
	        
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