Metadata : Blätter für Rechtsanwendung. Alphabetisches und systematisches Register über die Bände XLI bisXL. (51a)

24  Bereicherung  —  Berufung.

Bereicherung,  ungerechtfertigte.  XIII,  392.  Anspruch
hiewegen.  XLV,  62.  Desgleichen  nach  preuß.  Landr.
XIIII,  233.  XIIV,  385.  Desgleichen  bei  der  Insedificatio.
  XLIV,  297.  Ausschließung  der  Bereicherungsklage
  beim  Fruchtbezug  in  gutem  Glauben  von  einem
ertradirt  erhallenen  aber  noch  nicht  notariell  erkauften
Grundstücke.  XLIV,  45.  Verpflichtung  aus  der  ungerechtfertigten
  Bereicherung.  Natur  der  condictio  sino  couss.

b  94.  Ueber  Rückgewähr  des  durch  nichtigen  Vertrag
  erlangten.  XIIX,  298.  Condictio  indebiti.  Condictio
  sine  causa.  L,  139.  Condictio.  Preuß.  Landr.
EB.  IV,  9.  «

Bergbau  rein  Handelsgeschäft.  EB.  IV,

Berggesetz  vom  20  März  1869  siehe  ptr
berechtigte.

Bergwer  sberechtigte:  Zu  Tit.  V  Abschn.  4  des  Berggesetzes
  vom  20.  März  1869.  Inwieweit  steht  dem  Bergwerksberechtigten
  ein  Entschädigungsanspruch  wegen  Anlage
einer  Eisenbahn  zu?  KLIII,  133.  Den  Bergwerksberechtigten
  stehen  die  rn-m  Klage  gegen  Eingriffe  in
ihre  Rechte  zu.  XIIV,

Bergwerksordnung  von  151  Art.  0s  104,  106  und
bayer.  Landr.  Th.  IV  Kap.  8  88.  1  11.  Gewerk-=schoften,
  juristische  Person  oder  §.  .  dr  XV,  359.
erichtigung:  CB.  III,  192.  Veranwortlichkeit  des
Redakteurs  hiefür.  XLI,  333.  Die  Berichtigung  beschränkt
sich  auf  tbatsächliche  Angaben  auch  dann,  wenn  die  den
Gegenstand  der  Berichtigung  bildende  Aeußerung  ein  Urtheil
  über  die  Haltung  der  angreifenden  Zeitung  in  sich
schließt.  XLIX,  3381.

Berolzheimer,  die  Intestat-Erbfolge  nach  dem  Provinzialrechte
  des  chemoligen  Fürenthums  Ansbach  von  Dr.  Joh.
Heinrich  Lub.  XIIV

Berufung  im  Ei#  100.  4  Einlegung.  Requisite
berselben.  XLI,  341.  Deogleichen  auf  Betreiben  einer
politischen  und  Ortsgemeinde,  vertreten  durch  den  Ausschuß
der  politischen  Gemeinde.  XLIII,  90.  Deggleichen,  wobei
als  betreibender  Theil  „die  Gemeinde  vertreten  durch  ihren
Bürgermeister“  aufgeführt  ist.  XLL,  180.  Ebenso  „auf
Betreiben  der  deutschen  Feuerversicherungegesellschaft  in
Liquidation  mit  dem  Sitze  der  Liquidationskommission  in
Nürnberg"“.  XIII,  180.  Desgleichen,  bei  welcher  in  der
dem  Appellanten  zugestellten  Urkunde  die  in  der  Urschrift
entboltenen  Worte  „redend  mit  ihm  selbst  in  dessen  Wohnung“
  fehlten.  XILII,  248.  Berufungsfrist  im  Cwilprozesse.
  EB.  III;  79.  Berufungsfrist  gegen  Urtheile  im
Vollstreckungsverfahren.  XII,  113.  Dezgleichen  in  für