24 Bereicherung — Berufung.
Bereicherung, ungerechtfertigte. XIII, 392. Anspruch
hiewegen. XLV, 62. Desgleichen nach preuß. Landr.
XIIII, 233. XIIV, 385. Desgleichen bei der Insedificatio.
XLIV, 297. Ausschließung der Bereicherungsklage
beim Fruchtbezug in gutem Glauben von einem
ertradirt erhallenen aber noch nicht notariell erkauften
Grundstücke. XLIV, 45. Verpflichtung aus der ungerechtfertigten
Bereicherung. Natur der condictio sino couss.
b 94. Ueber Rückgewähr des durch nichtigen Vertrag
erlangten. XIIX, 298. Condictio indebiti. Condictio
sine causa. L, 139. Condictio. Preuß. Landr.
EB. IV, 9. «
Bergbau rein Handelsgeschäft. EB. IV,
Berggesetz vom 20 März 1869 siehe ptr
berechtigte.
Bergwer sberechtigte: Zu Tit. V Abschn. 4 des Berggesetzes
vom 20. März 1869. Inwieweit steht dem Bergwerksberechtigten
ein Entschädigungsanspruch wegen Anlage
einer Eisenbahn zu? KLIII, 133. Den Bergwerksberechtigten
stehen die rn-m Klage gegen Eingriffe in
ihre Rechte zu. XIIV,
Bergwerksordnung von 151 Art. 0s 104, 106 und
bayer. Landr. Th. IV Kap. 8 88. 1 11. Gewerk-=schoften,
juristische Person oder §. . dr XV, 359.
erichtigung: CB. III, 192. Veranwortlichkeit des
Redakteurs hiefür. XLI, 333. Die Berichtigung beschränkt
sich auf tbatsächliche Angaben auch dann, wenn die den
Gegenstand der Berichtigung bildende Aeußerung ein Urtheil
über die Haltung der angreifenden Zeitung in sich
schließt. XLIX, 3381.
Berolzheimer, die Intestat-Erbfolge nach dem Provinzialrechte
des chemoligen Fürenthums Ansbach von Dr. Joh.
Heinrich Lub. XIIV
Berufung im Ei# 100. 4 Einlegung. Requisite
berselben. XLI, 341. Deogleichen auf Betreiben einer
politischen und Ortsgemeinde, vertreten durch den Ausschuß
der politischen Gemeinde. XLIII, 90. Deggleichen, wobei
als betreibender Theil „die Gemeinde vertreten durch ihren
Bürgermeister“ aufgeführt ist. XLL, 180. Ebenso „auf
Betreiben der deutschen Feuerversicherungegesellschaft in
Liquidation mit dem Sitze der Liquidationskommission in
Nürnberg"“. XIII, 180. Desgleichen, bei welcher in der
dem Appellanten zugestellten Urkunde die in der Urschrift
entboltenen Worte „redend mit ihm selbst in dessen Wohnung“
fehlten. XILII, 248. Berufungsfrist im Cwilprozesse.
EB. III; 79. Berufungsfrist gegen Urtheile im
Vollstreckungsverfahren. XII, 113. Dezgleichen in für