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Kzniglich = Baierisches
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Regierungsblatt.
XLIV. Stuͤck. Muͤnchen, Samstag den 13. Juli 1811.
Bekanntmachungen.
Ministerium der aus wärtigen An-
gelegenheiten.
(Die Erhebung des Werthes der Tiroler-Lehen
zum Behufe der Allodifikatlon berreffend.!)
Auf Besehl Seiner Majestät des Königs.
D. von den Landgerichten bei Einschickung
der zum Behufe der Allodifikation der Tiroler=
behen vorgeschriebenen Ausweise meistens un-
terlassen wird, einen Auszug aus dem Ver-
trage oder Akt, durch welche das behen an
den gegenwärtigen Besizer gelangt ist, an-
zulegen, wie der G. 7. der allerhöchsten Ver-
ordnung vom 20. November 1810 (Regie-
rungsbl. vom Jahre : 311, Seite 208.) vor-
schreibt, so werden die bandgerichte des Inn-
Kreises auf den Vollzug dieser allerhöchsten
Anordnung mit dem Anhange aufmerksam
gemachtr, daß
1) in jedem Falle, der Werth des Lehens
mag durch Berechnung des mittlern Kurrent-
Werthes oder durch Schäzung erhoben wor-
den seyn 3„ der Erwerbunge= Akt oder Ver-
trag im Auszuge beizulegen, und
2) wenn sich zwischen dem Kaufs oder
Uebernahmo-Preise, und dem in den Aus-
weis eingetragenen Werthe ein bedeuten-
der Uncterschied finden sollte, immer auch
das Gmachten des einschlägigen Rentamtes
zu erholen, und anzulegen sey, daß endlich
3) soferne das Landgericht diese oder ir-
gend eine andere der in den frühern allerhöch-
sten Verordnungen gegebenen Vorschriften
ausser Acht lassen sollte, es zu gewärtigen
habe, daß ihm der Ausweis auf seine Ko-
sten zur Verbesserung oder Ergänzung zu-
rückgeschicke wird.
München den 1. Juli 1811.
Graf von Monrgelas.
Durch den Minister
der General-Sekretir
Baumüller.
(Die Errlchtung zweier Landgerichte im Lungau
betreffend.)
Im Namen Seiner Majestät des Königs.
Wir haben mit Rücksicht auf die in dem
allerunterrhänigsten Berichte des General=
Kommissariats des Salzach-Kreises, vom 74.
März dieses Jahrs angezeigeen Verhdältnisse,
allergnädigst beschlossen: daß das durch Unser
(bo)