Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1811. (6)

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Koͤniglich-Baierisches 
930 
Regierungsblatt. 
  
XIVIII. Stück. München, 
Mittwoch den 3zr. Juli 1 811. 
  
Bekanntmachungen. 
(Die Umlage der bei der Stadt Amberg in den 
Jahren 1800 und 1810 erlaufenen Kriegé- 
schulen betreffend.) 
Ministerium der auswärtigen An- 
gelegenheiten. 
  
Auf Befehl Seiner Majestät des Königs. 
Nach der von dem koͤniglichen General- 
Kommissarlate und der Finanze- Direktion 
des Regenkreises eingesendeten Rechnung, uͤber 
die bei der Stadt Amberg in den Jahren 1809 
und 1810 erlaufenen Kriegsschulden, stellt 
sich der Rechnungs-Betrag auf die Summe 
von 1682 fl. 25 kr. 2 pf., welche durch die 
königliche Zuanz-Direktion nach dem Steuer- 
fusse von der Stadt: Gemeinde Amberg zu 
erheben und zu Befriedigung der betheiligten 
Individuen zu verwenden ist. 
München den a3. Juli 1871. 
Graf von Montgelas. 
Durch den Minlsster 
der General-Sekretär 
Baumuller. 
(Die Rechtsanwalt-Stellen bei den Landgerichten 
Parsberg und Riedenburg berreffend.) 
Im Namen Seiner Majestät des Königs. 
In Gemähhett allerhächster Enrschliessung 
vom 6. laufenden Monats soll bei dem könig- 
lichen Landgerichte Parsberg sowohl, als bei 
dem königlichen Landgerichte Riedenburg ein 
Rechtsanwalt aufgestellt, und der allerhöchsten 
Stelle in Vorschlag gebracht werden. 
Dieses wird daher zur allgemeinen Keunt- 
niß gebracht, damit diejenigen Individuen, 
welche die Stelle eines Advokaten bei einem 
oder dem anderen dieser Landgerichte zu er- 
halten wünschen, sich bei dem unterzeichneten 
königlichen Appellationsgerichre in Zeit von 
vier Wochen gebührend melden, und ihren ein- 
zureichenden Bittschriften die Beweise ihrer 
Fähigkeiten und vollendeten akademischen 
Rechrsstudien, nebst erlangtem Grade, so wie 
der allergnädigst verordneten gerichtlichen lle- 
bungen und der bestandenen Konkurs-Prüfung 
in legaler Form beilegen. 
Amberg den 10. Juli 1811. 
Königliches Appellations-Gericht 
des Regen-Kreises. 
Freiherr von Egckher. 
Wisinger. 
(66)
	        
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