Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1811. (6)

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nicht uͤbersteigen darf, aus demjenigen 
Fond geschoͤpft werden, welcher die In- 
terkalar-Einkünfte bezieht. 
Wir lassen diese Berordnung durch das 
Regierungsblatt zur allgemeinen Kenntniß 
bringen, und weisen hiemit Unsere General= 
Kommissariate des Main: Rezat= Regen= 
und Isarkreises als General-Dekanate an, 
in vorkommenden Füllen von nun an, die 
Nachsize hiernach anzuordnen. 
München den 13. August 1871. 
Mar Joseph. 
Graf von Montgelas. 
Auf kbniglichen allerbdchsten Befehl 
der General-Sekretär 
F. Kobell. 
  
Bekanntmachungen. 
(Die Refusiens -Pflichtigkekr der königlichen 
Stipendiaren betreffend.) 
Wir Maximiltan Joseph, 
von Gottes Gnaden Koͤnig von Baiern. 
Wir haben Uns bewogen gefunden, die 
durch die Verordnungen vom 29. Septem- 
ber und 29. November 1794 bei der Univer- 
sitaͤt Ingolstadt, nun Landshut eingefuͤhrte 
Refusion der genossenen akademischen Sii- 
pendien hiemit gänzlich aufzuheben, und zwar 
in der Art, daß nicht nur dieienigen Stu- 
direnden, welche sich gegenwärtig im Ge- 
nusse ciniger Unterstüzungs= Beiträge zu 
ihrer Ausbildung befinden, oder denen solche 
wegen ihrer Dürftigkeit und Würdigkeit 
känfelg werden verliehen werden, von dieser 
Refusions= Pflichrigkeit befceiet, sondern daß 
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auch alle zur Zeit bestehenden Rückstände 
der Stipendien-Rückerstamungs-Fristen nach- 
gelassen seyn sollen. 
Diese Unsere Entschließung wird allen Be- 
theiligten durch das allgemeine Regierungs- 
blatt zur öffentlichen Keunmiß gebracht. 
München den 8. August 1871. 
Mar Joseph. 
Graf von Montgelas. 
Auf kdniglichen allerhdchsten Befehl 
der General-Sekretd# 
F. Kobell. 
  
Die Organisation deo Gemeinde= Wisens in 
Rothenburg betressend.) 
Ministerium des Innern. 
  
Auf Befehl Selner Majestät des Königs. 
Der vormalige Verwaltungsrath in Ro- 
thenburg im Rezatkreise wird als aufgelöset 
erklärt, und an dessen Stelle wird ein Mu- 
nicipalrath urd eine Kommunal-Administra- 
tion konstituirt. 
Die von der Gemeinde verordnungemäßig 
gewählten, und bereits vorläufig m ihre 
Funktionen eingewiesenen Municipalräthe 
1) Johann Daniel Neth, Bürger und 
Gastwirth 
2) Johann Peter Gerer, Bürger und 
Lederhändler 
3) Johann Michael Schiller, Bürger 
und Apotheker 
4) Jehann Andreas Mangold, Bür- 
ger und Schneidermeister 
erhalten in dieser Eigenschaft die Bestätigung. 
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