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den inländischen Universteäten angewiesen
werden.
Diese unterm 15. Dezember v. J. be-
stätigte allerhöchste Entschließung wird zur
Wissenschasft und Nachachtung der studiren-
den Inländer hierdurch bekannt gemacht.
München den 7. Jänner 1811.
Graf von Montgelas.
Durch den Milnister
der General-Sekretär
F. Kobell.
Die Ernennung der Kreis = Medizinalräthe
betreffend.)
Ministerium des Innern.
Auf Befehl Selner Majestäc des Könlsgs.
Die von des Königs Majestdt geneh-
migte Ernennung der Medizinalräthe bei
den neuformirten General-Kreiskommissaria-
—(—.
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ten, dann den beiden Lokal-Kommissariaten
zu Augsburg und Nürnberg wird in der
angefügten Tabelle hiemit öffentlich bekannt
gemacht.
Den Wirkungekreis und Geschäftsgang,
dann die Rang-Uniform:Besoldungs= und
Pensions-Verhältnisse für die Medizinalrä=
the, bestimmen die bereits erlassenen aller-
höchsten Verordnungen, besonders die In-
stcuktion der General-Kreiskommissariate vom
17. Julius, das organische Edikt über das
Medizinalwesen vom 8. September #80#8
und die Verordnung vom 7. Oktober v. J.
München den 16. Jänner 1811.
Graf von Montgelas.
Durch den Minister
der General -Sekretär-
5. Kobell.
Tabelle
über
die
Personal-Ernennungen der Medizinalräthe bei den königlichen General-Kreiskommissariaten
und den beiden königlichen Stadekommissariaten.
General-Kreis= oder Stadt-
Kommissariat.
Namen
der zu denselben angesiellten
Medizinalräthe.
Blsherige Anstellung.
II. General-Kommissariat des
Mainkreises, Siz in Baireuth. lern.
Doktor Gottlieb von Schal-
Zweiter Medizinalrath der ehe-
mahligen Medizmal-Depu-
tation der Kamer zu Bai-
reuth und ersier Kreis-Phi-
sikus daselbst.
II. General-Kommissariat des Re- Dokter Adam Geöner.
Dokror Friedrich Krauß.
zatkreises, Siz in Ansbach.
Medizinalrath den Rezatkreises.
Medizinalratb des Rezatkreises.
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