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smtlichen könlhlichen La#dgerichten, und
Holizei-Direktionen aufgetragen, sowohl die
Empfangs: Protokolle über die für 310
bezahlte Brandschadens= Ersaz: Gelder an
die durch Brand Berunglückten, als auch
die Quirtungen über den an die königlichen
Stiftungs-Administrationen für eben dieses
Jahr geleisteten Rückersaz der vorgeschosse-
nen Fonds-Kapitalien sogleich an die ké-
nigliche Brandversicherungs-Kemmission in
München einzusenden. «
Wenn nun aus einer berichtlichen Anzeige
bemeldter Kommission mit Mißvergnuͤgen zu
entnehmen war, daß von saͤmtlichen koͤnig-
lichen Stiftungs-Adminisirationen nur we-
nige mit ihren Quittungen über den gesche-
henen Räckersaz der im Laufe des vori-
gen Jahrs vorgeschessenen Fondêgelder ein-
gekommen sind, und die wenigsien der Un-
terbehörden die Emrfangs= Protokolle über
die hinausbezahlte Entschädigungequoren an
die Brand= Assekuranz= Kommissson einge-
sendet haben, die schnelle Beitreibung der
ausgeschriebenen Cnrseháädigungs-Beiträge
aber dermal um so dringender ist, als in
Folge der allgemeinen Berordnung vom 23.
Jänner laufenden Jahrs, die bisher bestan-
denen Brandversicherungs-Gesellschaften im
Reiche mit dem leblen kunftigen Monats
sich schließen, und ihre Geschäfte und Nech-
nungen bis zum ersten Jänner 181 voll-
ständiget seyn mussen: f„ werden hiemit
simtliche königliche Landgerichte, Pelizei-
Direktionen und Kommissariate nachdrück-
lichst angewiesen, durch schuelle Beitreibung
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Der ausgeschriebenen Gus ädigungs= Bei-
träge, die von den königlichen Seifrungs-
Administrationen, und den übrigen im Ge-
neralkonspekte bezeichneten Vorschußkassen
im Laufe des vorigen Jahrs geleisteten
Geldvorschüsse schleunigst, und zwar
längstens binnen 4 Tagen vem Tage
dieses Auftrages wieder zurück zu bezahlen,
damit nach eingesendeten Quittungen alfo“
Fleich neue Anweisungen verfüge werden kön-
nen; wiedrigenfalls die königliche Brandoer-
sicherumgs-Kommission ermächtiget ist, bei
eigener Verantwortlichkeit gegen die säumi-
gen Behörden ohne weiters mit Erekmion
fürzufahren, zu welchem Ende die bemeldte
Vorschußkasse: Aemter von Zeit zu Zeir die
Anzeige über die an selbe eingehende Zab-
lungen, so wie über die sich hierüber nech
bezeigenden Reste zu der Brandversicherungs-
Kommission einzusenden haben.
Munchen den 10. August 1 811.
Königliches General= Kommissa-
riat des Isar-Kreises.
de Troge, Direkter.
Rainprechter.
(Die Erledigung der Pfarrei Appethofen
betreffend.)
Im Namen Seiner Majestät des Köuigs.
Diuch den Tod des Pfarrers Christfelo
ist die protesiantische Pfarrei Appebtzhofen
im Landgerichte Rördlingen, Dekanats
Harburg erlediget worden. — Sie zählt in
dein Umkreise von einer Juadratmelle 427