166
weihete ihn mit eigener Hand zum ersten Bischof von Kulm,
und wies ihm auch die durch Wilhelm festgesetzten Einkünfte und
Güter an. 3“/64) So reisten der Exzbischof und der erste Diöcesanbischof
von Preußen von Lyon ab.
Wie zweckmäßig indeß der Papst auf diese Weise für Preußen
gesorgt zu haben glaubte, die Wünsche des Ordens hatte er nicht getroffen.
Schon die Person Alberts mochte ihm von früher her etwas
Anstößiges haben. Als nach dem Tode des ersten Bischofs von Niga
der Exrzbischof von Bremen von seinen Metropolitanrechten über diese
Diöcese Gebrauch machen wollte, war Albert es, den er, freilich vergebens,
zum dortigen Bischof ernannte. 37) Nehmen wir aber auch
nicht an, daß Albert damals einem Candidaten des Ordens gegenüberstand,
so war dem Orden schon die unangenehme Beziehung in welcher
Bremen, Lübeck, Dänemark sich zu Livland zu erhalten suchten,
Grund genug, die Thätigkeit eines Mannes, der gewissermaßen von
jener Seite herüberkam, nicht gerne zu sehen.
Allein noch weit bedenklicher war es für die Pläne der Ritter,
ganze Stadt. so mußte auch dieses allzusehr an Christian erinnernde Kloster sich eine
Veränderung gefallen lassen: wir finden später ein Dominikane rkloster in Kulm.
Voigt# III. 100. N. Cod. d. Pom. I. u. 391. S. 803. Cod. d. Pr. I. 104.
Es ist auf diese Weise erklärlich, daß Heidenrich Cistercienser und danach „frater
de ordine predicatorum“ (Cod. d. Pr. I. 71. und oft.) war. — Auch ein
Kloster von Cistercienserinnen war in Kulm (vgl. die Urk. vom März 1267 in
Ledeburs N. Archiv d. Preuß. St. 2. 38.), welches wohl noch von Christian
gestiftet sein könnte. Vgl. das von uns über Christians Bemübungen um Rettung
und Erxziehung heidnischer Kinder Gesagte, und Wermers Annales de Oliva fol.
348., der aus Sigismund von Coronowo (Tabula monaster. S. Ord. Cisterc.
f. 40.) wirklich erzählt, Christian habe das Kulmer Cistercienserinnenkloster gegründet
und die ersten Nonnen aus dem schlesischen Kloster zu Trebniz berufen.
346) „Noverit universitas vestra, qduod, cum Dominus papa terrae
Culmensi et coniunctae sibi terrae Lubaviae nos curasset praeficere, pro-Hr
mansbus consecranse in emiscopem, et aseignavit nobis debitam portionem
dictarum terrarum —,“ so erzählt H. selbst in der Stistungsurkunde seines
Domkapitels zu Kulmsee. Acta Bor. II. 721.
347) Poigt II. S. 323.