Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1811. (6)

1071 
XI. Mit dem Schlusse eines jeden Etats- 
Jahres muß die Staats-Schulden- Tilgungs- 
Kommission Rechnung uͤber ihr ganzes Ge- 
schaͤft Unserm geheimen Finanz-- Ministerium 
ablegen. Aus der jaͤhrlichen Bilance muß 
deutlich hervorgehen, daß die S#nats-Schuld 
in dem vorgeschriebenen Verhlleniss# sich ver- 
mindert habe, so daß die Gewißheit der gan- 
zen Staats-Schuldentilgung in dreißig auf- 
einander folgenden Jahren klar ver Augen 
liege. 
XII. Die Rechnungs-Form soll die eines 
Banquiers seyn: dem Zwecke anpassend müss 
sen die Bücher mit Klarheit, Kürze und 
Reinheit das Soll und Haben eines je- 
den bei dieser Anstalt Betheiligten täglich vor 
Augen legen können. 
XlIII. Damit die zu dieser Staats= Schul- 
dentilgungs-Kommission ernannten Individuen 
mit desto größerem Eifer sowohl für das In: 
ceresse der Staats-Schuldencilgungs: Kasse, 
als für die Beruhigung der Scaats-Gläubi= 
ger arbeiten, bewilligen Wir denselben fol- 
gende Prämie: 
Wenn sie nämlich den Zinsen-Fuß der gan- 
zen Staats:" Schulden= Masse im Durch- 
schnitre unter fünf vom Hundert, dergestalt, 
daß es überhaupt tiefer als jezt steht, herab- 
bringen, so erhalten sie den dritten Theil des 
durch den verminderten Zinsen-Fuß ersparten 
Betrages als Belohnung ihree wöhlangewen- 
deten Bemühungen; und sie häben diesen 
Theil im Verhältnisse der firen Gehälter, die 
– 
1072 
sie vom Staate beziehen, unter sich zu ver: 
theilen. 
XIV. Wir versichern für Uns und Unsere 
Nachfolger in der Regierung, und verord- 
nen, daß die hieroben von Uns zur Staats= 
Schuldentilgung angewiesenen Fonds dieser 
ihrer Bestimmung so lange nicht entzogen 
werden sollen, bis nicht alle fundirten, und 
auf diesen Fond hyporhezirten Baierischen 
Staats-Schulden ganz getilgte seyn werden. 
XV. Mit dem ersten Oktober 1811 soll 
diese Staats-Schuldentilgungs-Anstale in 
Wirklichkeit ereten. 
Wir befehlen Unsern General-Kreis= und 
Stadt-Kommissariaten, Finanz-Direktio- 
nen, Landrichtern, Rent; und andern Ber 
amten, und erwarten von Unsern gesamten 
Unterthanen, daß sie zum Gedeihen dieser 
wichtigen, mit dem allgemeinen Beßten des 
Staates in der genauesten Verbindung ste- 
henden Anstalt nach ihren Kräften beitra- 
gen, und die Staats: Schuldentilgungs= 
Kommission in allen ihren Operationen, wo- 
zu dieselbe ihre Mitwirkung nöthig hat, 
thátigst und kräftigst unrerstüzen werden. 
Gegeben in Unsrer Haupt= und Refidenz- 
stadt München, den zwanjigsten August, im 
Jahr Ein Tausend achthundert und eilf. 
Max Josepbp. 
Graf von Montgelas. 
Auf königllchen allerhöchsten Befebl 
(L. S.) der General-Sekrerir 
G. Geiger.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.