1161
I. Das neu zu errichtende Patroullleur-
Korps besteher aus
12 beriktenen Ober-Patrouilleurs,
17 Vor-Patrouilleurs, und
200 Patrouilleurs zu Fuß.
II. Die Ober-Patroullleurs, Vor-Datrouil-
leurs und Patrouilleurs werden von der Ge-
neral= Zoll- und Maut-Direktion ausgenem-
men, und können in den ersten sechs Jah-
ren ihrer Dienstleistung, entweder auf ihr
eigenes Ansuchen, oder wegen ihrer Unbrauch-
barkeit, jederzeit wieder entlassen werden. Sie
haben während diesen ersten sechs Jahren
keinen Anspruch auf Penston oder Entsch-
digung.
Nach sechsiäbriger Dienstleistung, wenn
ste darüber befriedigende Zeugnisse von ihren
Vorz serten vorlegen können, und durchge-
bends straffrei geblieben sind, erlangen sie
Penstons-Nechte. Auch sell aledann bei
eintretenden Erledigungen im Maurdienste
rersüglecher Bedacht auf sie genommen wer-
den.
III. Ein Ober-Patreuilleur erhaͤlt jaͤhr-
lich 350 fl.
Ein Vor-Patreuilleur 330 fl.
Ein Patronilleur täglich do kr.
Die Ausbezahlung geschieht durch die
Mautämter nach nähern Anweisungnn der
General Zoll= und Maut-Direktion.
Für eine Pferd= Ration werden monatlich
lo fl. bewilliger. Die Fourage wird ven den
1102
Rent. Aemtern aus Unsern Getreid= Kästen um
genannten preis abgeleesert.
Für den Ankauf eines Pferdes werden 15
Karolins, und für die Anschaffung des Sat-
tels und Zeugs 47 fl. in Aufrechnung zu
bringen gestattet.
IV. Die Uniform der Patrouilleurs beste-
her in einem schwarzen Tschako, welcher oben
mit einer 6 Linien breiten weiß seidenen Bor-
de eingefaße ist. Vorne wird die National-
Kokarde unter einer weiß seidenen Bördchen-
Schlinge und darüber ein blauer Federbusch
angebracht.
In einem kurzen Rocke ven hechtgrauen
Tuche mit dunkelblauen stehenden Kragen,
Aermelaufschlägen und Vorschuß, dann eben
selchen Brust Klappen, auf welchen an bei-
den Seiten sechs kleine Knsrschen von wei-
ßem Meralle stehen. Der Rock wird von
eben bis unten zugehester, und an den Ecken
überschlagen.
Ferner in schwurzer Halsbinde, langen
Beinkleidern vom nämlichen Tuche, wie der
Reck, schwarzen Gamaschen und Schuhen.
Einem Söbel in schwarz lederner Schei-
de und stdhlernem Grifsse, weiß wollenem
Porte: d-Epee, an einer schwarzen Kuppel.
über die Schulter; einem Cartouchier, eben-
falls mit schwarzer Banduliere und einem
Feuergewehre; die Säbel Kuppel, so wie das
Bandouliere werdem auf beiden Schultern
durch ein Achselband von dunkelblauem Tu-
che festgehalten.
(810