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V. Die Vor-Patronillers tragen dieselbe
Uniform, mit dem Unterschiede, daß die
stlberne Borde auf dem Tschako die Breite
eines Zollé hat, und auf dem rechten Aer-
mel des Rocks zwei Spangen von silberner
6 Linien breiter Borde stehen; dann vorne
auf der Saͤbelkuppel ein Schild von weis—-
sem Mettal mit Unserm Namenszuge AU.
angebracht ist.
Auch bestehen ihre Achselbaͤnder aus einer
silbernen 1 Zoll breiten Borde mit dunkel-
blauem Tuche eingefaßt. Das Perte: dEpee
ist von weisser Seide.
V. Die Ober-atronilleurs haben statt
der oblgen Beinkleider lange Ueberhosen von
hechtgrauem Tuche mit Leder besezt; und
Stiefel mie stählernen Sxornen; der Sibel
mit eiserner Scheide wird an einer schwar-
zen Kuprel um die Mitte des beibs unter
dem Nock geschnallt. Sie haben keine Feuer-
Gewehre, sondern stact derselben zwei Pl-
stelen in dem Sattel; das Uebrige wie die
8 „Patronilleurs.
Zu den obigen Uniforms-Stücken erhalten.
die Ober-Vor= und Patrouilleurs noch einen
grauen Ueberrock; die beiden leztern einen
Tournister, und die ersieren ein kleines Man-
tel-Säckelchen von grauem Tuche.
VII. Da die Dienstleistung deo Patronil-
leur-Korps vorzüglich die Sicherung und Be-
wachung der Maut-Linie gegen. alle Zoll-
Gefährden zum Zwecke hat, so steht dasselbe
unter der obersten Aufsicht und Leitung der
General: Zoll= und Maut-Dlrek ktion, wel-
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che eine besondere Dienstes-Instruktion für
dleses Korpo unrerzüglich zu ent verfen, und
Uns zur allerhöchsten Genehmigung vorzu-
legen hat.
VIII. Auch hat die General-Zoll= und
Maut-Direktion unverzüglich eine angemessene
Diolokations= Tabelle für gedachtes Korps
zu entwerfen, und diese so einzurichten, daß
die Maut-Linie in den Zwischenräumen von
einer Postirung zu der andern in keinem Zeit-
punkte ohne Aufsicht bleibe, und das Pa-
tronillieur= Korps eine ununterbrochene Kette
bilde. Auch muß hierauf bei der Bestim-
mung der Patronille-Gänge Rücksicht ge-
nemmen werden.
IX. Für das Patronilleur" Kerps gelane
gen alle Weisungen durch dte Maut In-
srektionen an die Unter-Behörden desselben,
und auf eben diesem Wege die Rapporte von
den Unterbehörden zur General-Zoll“ und
aut: Direktion.
X. Gegen die Mautämter stehen die Pa-
trouilleurs in keincin untergeordneten Verhöält-
nisse. Jedoch haben diese Aemter Einwir-
kung auf die Bestimmung der Patrenillet
Gänge, nach den Vorschriften, welche die
Dienstes-Instruktion hierüber enthalten wird.
XI. Blosse Erläuterungen über bestehende
Geseze, Unterricht über den Diensigang,
Beanwor tungen einfacher Anfeagen, zweck-
mässige Anordnung der Patronille: Ginge,
können die Inspektionen für 'sich erlassen:
doch müssen ste hlerüber mit jedem Monat