Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1811. (6)

1165 
umständlichen Bericht an die General, Zoll- 
und Maut-Direktion erstatten. 
Ueber wichrige Gegenstände wird eine be- 
sondere Entschliessung voraus erholr. 
XII. Der in dem Mautgeseze dem De- 
sraudations = Aufbringer zugesprochene An- 
thell an der Stras= Summe gehört auch dem 
Ober-Vor= und atronilleurs von jenen De- 
scaudationen, welche sie entdecken. 
XlII. Gesuche um Beurlaubungen wer- 
den im vorgeschriebenen Dienst.Wege einbe- 
fördert. 
Wenn ein Ober- Patrouilleur, Ver-Pa- 
troutlleur, oder Patrouilleur 14 Tage sich 
im Urlaub befindet, so darf ihm nur die 
halbe Gage verabreicht werden; die zweite 
Hälfte kommt dem Aerar zu gur. Unter 
14 Tage genießt derselbe volle Gage. Dau- 
ert die Urlaubs-Zeit hingegen über 14 Ta- 
ge, so bezieht der Beurlaubtee während sel- 
ner Abwesenheit gar nichts, und die ganze 
Gage fällt dem Aerar zu. 
XIV. Ueber die Kosten, welche auf das 
Patrouilleur-Korps erlaufen, wird besondere 
Rechnung geführt, welche die Maut= In- 
spektionen zu stellen, und monatlich der Ge- 
neral= Zoll und Maut-Direktion zur Jasti- 
fikation vorzulegen haben. 
XV. Um in der Uniferm Gleichheit und 
Einheit herzustellen, und zu erhalten, soll! 
dieselbe nebst den Armakurs= Stücken durch 
die General-Zoll, und Maut-Direktion vor- 
schußweise angeschaft werden. Der Betrag 
— 
1100. 
wird aber in angemessenen Raten: von den: 
Patronilleur= Korps zurück vergüteri- 
Für die Reparatlon der Uniform, so wie 
der Feuer? Gewehre haben die Individuen 
selbst zu sorgen. . « 
XVI. Die Ober- Vor- und Patrouilleurs 
müssen ihre Dienst = Verrichrungen jederzeit 
in der vorgeschriebenen Uniform leisten. 
NXVII. Wer einen Ober= Vor= und Pa- 
trouilleur in seiner Funktion mit Worten 
oder durch Handlungen beleidigt, soll so an- 
gesehen und bestraft werden, als hätte er 
sich gegen eine Patrouille Unserer Linien= 
Truppen verfehlt. 
Unsere General: Zoll- uid Maut, Direk- 
tion wird beanftragt, diese Unsere Verord- 
nung zum schtennigsten Bellzug zu beingen. 
München den 16. September 1811. 
Max Josepb. 
Graf von Monrgelas. 
Auf kbuiglichen allerhschsten Befehl 
det General-Sekretaͤr 
G. Geiger. 
  
(Die Erledigung der Parrei Va 9 endor f be- 
treffend.) 
Im Namen Seiner Majestät des Königs. 
Die HPfarrei Vachendorf Landgeriches 
Traunsteln ist erledigt; sie enthäálr boo 
Kommunikanten, bedarf keines Hilfeprlesters, 
und erträgt gegen 049 fl., wird aber hin- 
(817).
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.