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Koͤniglich-Baierisches—
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Regierungsblatt.
IX. Stuͤck. Muͤnchen, Sanmstag den 2. Februar 1811.
Allgemeine Verordnung.
(Die Vereinigung der Brandversicherungs-Gesell-
schaften zu einer allgemeinen Anstalt für die
ganze Monarchie betreffend.)
Wir Maximilian Joseph,
von Gottes Gnaden König von Baiern.
Wie haben den in Unserm Reiche bestehen-
den Brandversscherungs-Anstalten stets eine
besondere Aufinerksamkeit und Theilnahme ge-
widmet, und Uns durch forrgesezte Erfahrun-
gen von den manchfachen und unschazbaren
Vortheilen derselben überzeugt.
Viele Unserer Unterthanen, durch plözliche
und unabwendbare Verheerungen des Feuers
ausser Obdach gesezt und sonst der dringend-
sten Noth preisgegeben, fanden Trost und
Hilfe in den Beiträgen der verbundenen Ge-
sellschaftsglieder. Die Gläubiger der Verun-
glückten, statt wie sonst ihre Unterpfänder in
Asche, verwandelt zu sehen, erhielten eine
neue zuverlässigere Sicherheit für ihre recht-
mässigen Foderungen. Häuser und Gebäu=
de gewannen wesentlich im Werthe; die Auf-
nahme und Anlage von Kapitalien, so wie
der Anbau öder Brandstellen wurden in ho-
hem Grade erleichtert, Kredit und Nahrungs-
stand befördert, und das Publikum von ei-
nem Schwarme Bettler und Müssiggänger be-
freit, welche vormals mit chten oder falschen
Sammelbriefen die sehr oft betrogene Gurmu-
thigkeit brandschazten. Ein so heilsamer für
Jedermann sichtbarer Erfolg hat den erwarte-
ten Einfluß auf die Meinung und Gesinnung
der Unserm Zepter anvertrauren Nation im
Ganzen nicht verfehlt, indem die Mehrheit
der mit Häusern und Gebäuden ansässigen
Bürger und Landleute in denjenigen Bezirken,
wo eigene Brandrersicherungs-Gesellschaften
errichtet waren, nach und nach in den Ver-
band getreten ist; so, daß das versicherte
Grund-Vermögen die Summe von à17 Mil-
lionen Gulden bereits übersteigt, und noch
täglich neuen Zuwachs erhälr.
Indessen ist es auf der andern Seite Un-
serer Bemerkung nicht entgangen, daß die
Wohlthat der Verstcherung mehreren Bezir-
ken, wo es an besondern Anstalten hiezu fehl-
te, noch zur Zeit ganz unbekannt geblieben ist,
daß sele#m die bestehenden Gesellschaften mi
sehr ungleichen Grundkapitalien nur verein-
zelt, und daher mit desto größerer Gefahr
wirkten, daß sie zum Theile auf verschiedene
Weise behandelt wurden, daß sie ursprüng-
lich auf alten Verhältnisse selbstfländiger
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