1555
nannte Sektion des Wasser- Bruͤcken- und
Seraßenbaues mu allen dazu gehörigen G#e-
schäftszweigen vom 1. Oktober dieses Jahres
an, Unserm Ministerial: Departement der Fi-
nanzen als einen seiner künftigen Bestandtheile
zuzuweisen. Der Vorstand erwähnter Sektion
trägt demnach von eben bemerkren Zeitpunkte
an in den Departemental-Sizungen der Fi-
nanzen, worin er Siz und Stimme nach sei-
nem Dienstalter hat, diejenigen Gegenstände
vor, worüber er bisher in der Departemental=
Sizung des Innern Vortrag zu erstatten hatte.
Sind darumer Glgenstände, welche zum Wit-
kungskreise Unsers Geheimen Ministerial: De-
partements des Innern gehören, so wird dar-
über mit diesem und dem Ministerial-Finanz=
Departement in der gewöhnlichen Art durch
Rotenwechsel, oder eines Zusammentritts,
jederzeit das nöthige Benehrnen gepflogen.
Unser Ministerial-Departement des In-
nern hat hiernach die geeigneten Verfügungen
unverzüglich zu ereffen.
München den 28. September 1811.
Mar Jos e ph.
Graf von Montgelas.
Auf loͤniglichen allerhoͤchsten Befehl.
der General-Sekretaͤr
F. Kobell.
J «
(Privilegium gegen den Nachstich und Verlauf
der grosen Karte des Kdnigreicho Baiern.)
Wir Marimilian Joseph,
von Gottes Gnaden König von Baiern.
Urbundem, und fügen hiermit Jedermann
zu wissen:
Karte,
eigenhändig unterzeichnet,
1556
Nachdem Unser statistisch-topographisches
Büreau zu Münches im Begriffe stehrt, die
große Karte des Königreichs Baiern im Ku-
pferstiche herauszugeben— und die Ertheilung
eines Prtwilegiums gegen den Nachstich jener
wovon dasselbe der Verleger ist, so
wie gegen den Verkauf fremder Nachstiche in
Unserem Kénigreiche bei Uns nachgesucht hat;
So ertheilen Wir hierdurch diesem gemeinn#-
zigen Unternehmen in der Art Unsern könig-
lichen Schuz, daß Wir simelichen Unter-
thanen Unsers Reichs, insbesondere allen
darin angesessenen Kupferstechern, Kunst= und
Buchhändlern gebieren, bei Vermeldung Un-
serer allerhöchsten Ungnade, und einer Strafe
von Dreihundert Dukaten, wider Wissen und
Willen Unsers obgedacht statistisch-topegraphi=
schen Büreau die vorerwähme große Karke
des Königreichs Baiern unter keinerlei Form
weder selbst nachzustechen, noch'den Verkauf
secemder Nachstiche zu übernehmen, oder auf
irgend eine Art zu begünstigen. Hiernach
weisen Wir sämrliche Obrigkeiten Unsers
Kömgreichs an, mehrerwähnt Unser staristisch-
topographisches Bürcau gegen alle Beeinträch-
tigung kräftigst zu schüzen, die ihnen ange-
zeigten Nachstiche sogleich wegnehnten, und
jenem zu seimr freien Dispositiom zuste llen z
lassen.
Dieses Priollegium soll zu Jedermanns
Nachricht und Warnung durch Unser Negie-
rungsblatt bekannt gemacht werden.
31I dessen Urkunde haben Wir diesen Brief
und mit Unserm
königlichen geheimen Insiegel bedrucken lassen.