1681
Koͤniglich-Baierisches
1632
Regierungsesblat t.
#unm. Stück. München, Samstag den 16. November 1871.
Bekanntmachungen.
(Das Wandern der Handwerks-Gesellen in das
Aasland betressend.)
Ministerium des Innern.
Auf Befehl Seiner Mazjestät des Königs.
D, die Anzeige geschehen ist, daß inldn-
dische Handwerks= Gesellen häufig über die
Grenze nicht nur in die benachbarte Eän=
der, sondern auch in entfernte Gegenden
wandern, ohne daß dem Wanderbuche eine
von der betreffenden Kreisbehörde ertheilte
Erlaubniß zur Wanderung in das Ausland
eingerückt, oder der Wandernde mit einem
abgesenderten Wanderpaß für das Ausland
versehen ist, welcher Abgang sich alsdann
erst bei ihrer Rückkehr, oder bei ihrer An-
meldung bei den königlichen Gesandtschaften
im Auelande entdeckt; so werden sämtliche
General= und Stadt-Kommissariate beauf-
tragt, die über das Wandern in das Aus-
land bestehenden Verordnungen genauer rol-
ziehen zu lassen, und vorzüglich die Grenz-
#mter mit Nachdruck anzuweisen, daß sie
keinen Handwerks-Gesellen, der nicht mit
den vorgeschriebenen Legitimationen versehen
ist, über die Grenze in das Ausland passt-
ren lassen.
Muͤnchen den 7. November „1811.
Graf von Montgelas.
Durch den Minister
der General-Sekretär
F. Kobell.
(Die Erledigung der Parrei Neunsling be-
treffend.)
Im Namen Seiner Majestät des Königs.
Durch den Tod des Seniors und Pfarrers
Flechtner, ist die Pfarrei Markt Nenns-
lingen, im Dekanate Thalmessingen des
Ober-Donaukreises, erledigt worden. Sie
zählt 820 Seelen. In dem dreiviertel Stunden
entlegenen Filial-Orte Wengen, ist eine Kir-
che, wo des Jahrs ohngesehr 25 mal Got-
tesdienst gehalten, und ungefähr 20 mal
Religions-Unterricht den Katechumenen er-
theilt wird. Ausser einigen Hôöfen und
Mühlen gehören keine Pfarrorte zur Pfarrei.
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