Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1811. (6)

1745 
Koͤniglich . Baierisches 
1746 
Regierungsblatt. 
  
LXXVI. Stück. München, Mittwoch den 4. December 1811. 
  
Allgemeine Verordnung. 
  
(Das allgemeine Steuer-Mandat für das Stats- 
jahr 1834 betreffend.) 
Wir Maximllian Joseph, 
von Gottes Gnaden Könis von Baiern. 
Nachdem Wir Uns durch Unser geheimes 
Ministerium der Finanzen uͤber den Umfang 
der fuͤr laufendes Etatsjahr sich darstellen- 
den Staatsausgaben, und die verschiedenen 
Mittel zur Bestreitung derselben, uͤber die 
Fortschritee der angeordneten Steuer-Rekti- 
fkations-Arbeiten, über die Möglichkeit, 
Unseren längst gehegeen Wunsch, in Bezie- 
hung auf die Vereinfachung und Gleichstel- 
lung der direkten Auflagen in Erfüllung zu 
bringen, und über die Modifikationen, wel- 
che durch Unser Edikt vom 20. August lau- 
senden Jahres über die Konstituinung der 
Zentral-Staacs" Schulden-Tilgungsanstalt, 
dann durch die neueste Joll= und Maut-Ord- 
nung vom 23. September l. J. in den or- 
zanischen Verfügungen des Finanzverwal- 
tung theils nothwendig, theils zweckmäßig 
seworden sind, umständlichen Vortrag ha- 
ben erstatten lassen; haben Wir auf den 
Antrag desselben beschlossen, über die für 
das laufende Etatsjahr in Unserem ganzen 
Reiche zu erhebenden direkten Steuern, oder 
Staatsauflagen zu verordnen, wie folge: 
Erster Abschnitc. 
-on den direkten Auflagen überhaupt, 
welche für das Etatsjahr 2843 noch. 
bestehen sollen. 
  
I. I. Im Laufe des Etatsjahrs 1877 
soll das allgemeine Steuerprovisorium in 
Unserm ganzen Reiche in Anwendung kom- 
men. 
Hievon sind lediglich ausgenommen: 
1) das Fürsteurhum Baireuth, Ober- 
und Unterlands; 
() das Fürstenthum Salzburg; 
3) das Fürstenthum Berchtesgaden, 
4) Das Inn; und der an Unsere Krone 
gekommene Theil des Hausrucke 
Viertels; 
5) das ehemalige Tirol. 
§. II. In den Thellen Unseres Rel- 
ches, in welchen nach vorausgehender Be- 
stimmung das allgemeine Steuerprovisorium 
eincritt, bestehen vom Eratsjahre 1814 an- 
fangend, nur mehr folgende direkte Sraats- 
Auflagen: 
(( 120o)
	        
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