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Sektion bereits ertheilt hat, und nach Be-
dürfniß weiter ertheilen wird.
G. XXAII. So sehr Uns auch daran
gelegen ist, daß die Erhebung der Abschlags-
zahlungen nach den alten Stenerfüssen nur
auf die dussersten Nothfälle beschränkt wer-
de, so wenig können Wir doch gestatten,
daß die Einführung der neuen Grund= und
Haussteuern in einzelnen Rural= Steuer=
Distrikten eines Landgerichts theilweise ge-
schehe, ehe alle Grund= und Häuser-
Steuer-Kataster des ganzen Landgerichtes
die Genehmigung der vorgesezten Finanz-
Direktion erhalten haben.
G. XANIII. Endlich hesen Wir zwar
zu den Landrichtern und Spezial- Steuer-
Rektifikations-Kommissären das Vertrauen,
daß sie die Erreichung Unserer bereits unterm
13. März l. J. bestimmt erklärten Absich-
ten nicht vereiteln, sondern vielmehr durch
eine besondere Anstrengung Uns. nur Gele-
genheit zu geben suchen werden, ihnen die
mehrmals verheißenen Belohnungen und
Auszeichnungen nach Maß des Verdien-
stes angedeihen zu lassen. Sollten aber wi-
der alles Erwarten dennoch einige Landrich-
ter oder Spezial-Kommissäre durch ihre
Schuld veranlassen, daß die Einführung
des allgemeinen Steuerprovisoriums in den
ihnen zugewiesenen Amtebezirken längstens
bis zum lezten Steuecziele des laufenden
Statsjahres nicht statt habe; so sollen nicht
nur die Finanz-Direktionen ermächriger seyn,
diesen saumseligen Beamten oder Kommtssä-
ren ehne weitero 150 fl. ihres Gehaltes
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oder sonstigen Guthabens in Beschlag zu
nehmen, sondern Wir werden auch diejeni-
gen Strafen, welche Wir in Unserem Edikte
vom 13. Mai 1808, und in Unserer Ent-
schließung vom 13. Mäcz l. J. angedrohet
haben, in Erfüllung bringen, und bei künf-
tigen Befbdrderungen die Nachldssigkeie sol-
cher Beamten oder Kommissäre nicht unbe-
achtet lassen.
Gegenwärtiges Steuermandat soll ohne
Verzug durch das Regierungsblatt bekannt
gemacht werden.
Gegeben in Unserer Haupe= und Rest=
denzstadt München den 223. November 1811.
Max Joseph.
Graf von Montgelas.
Auf königlichen allerhdchsten Befehl
der General-Sekretär
¾l7 G. Geiger.
Bekanntmachungen.
(Die erledigte Pfarrel Landensberg betref-
fend.)
Im Namen Selner Majestät des Königs.
Durch die allergnädigste Befärderung des
Pfarrers Karl Leonard auf die Pfarrei
Germaringen ?), ist die Pfarrei Landens-
berg, Landgeri#t#örs Burgau, Administra-
tions-Bezirks Günzburg, in der bischsf-
lich Augsburgischen Diözes gelegen, in Er-
ledigung gekommen.
Diese Pfarrei erstreckt sich auf eine hal-
be Stunde weit, und see enthält einschlüssig
der Filial Glöteweng 400 Seelen.
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