Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1811. (6)

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Sektion bereits ertheilt hat, und nach Be- 
dürfniß weiter ertheilen wird. 
G. XXAII. So sehr Uns auch daran 
gelegen ist, daß die Erhebung der Abschlags- 
zahlungen nach den alten Stenerfüssen nur 
auf die dussersten Nothfälle beschränkt wer- 
de, so wenig können Wir doch gestatten, 
daß die Einführung der neuen Grund= und 
Haussteuern in einzelnen Rural= Steuer= 
Distrikten eines Landgerichts theilweise ge- 
schehe, ehe alle Grund= und Häuser- 
Steuer-Kataster des ganzen Landgerichtes 
die Genehmigung der vorgesezten Finanz- 
Direktion erhalten haben. 
G. XANIII. Endlich hesen Wir zwar 
zu den Landrichtern und Spezial- Steuer- 
Rektifikations-Kommissären das Vertrauen, 
daß sie die Erreichung Unserer bereits unterm 
13. März l. J. bestimmt erklärten Absich- 
ten nicht vereiteln, sondern vielmehr durch 
eine besondere Anstrengung Uns. nur Gele- 
genheit zu geben suchen werden, ihnen die 
mehrmals verheißenen Belohnungen und 
Auszeichnungen nach Maß des Verdien- 
stes angedeihen zu lassen. Sollten aber wi- 
der alles Erwarten dennoch einige Landrich- 
ter oder Spezial-Kommissäre durch ihre 
Schuld veranlassen, daß die Einführung 
des allgemeinen Steuerprovisoriums in den 
ihnen zugewiesenen Amtebezirken längstens 
bis zum lezten Steuecziele des laufenden 
Statsjahres nicht statt habe; so sollen nicht 
nur die Finanz-Direktionen ermächriger seyn, 
diesen saumseligen Beamten oder Kommtssä- 
ren ehne weitero 150 fl. ihres Gehaltes 
  
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oder sonstigen Guthabens in Beschlag zu 
nehmen, sondern Wir werden auch diejeni- 
gen Strafen, welche Wir in Unserem Edikte 
vom 13. Mai 1808, und in Unserer Ent- 
schließung vom 13. Mäcz l. J. angedrohet 
haben, in Erfüllung bringen, und bei künf- 
tigen Befbdrderungen die Nachldssigkeie sol- 
cher Beamten oder Kommissäre nicht unbe- 
achtet lassen. 
Gegenwärtiges Steuermandat soll ohne 
Verzug durch das Regierungsblatt bekannt 
gemacht werden. 
Gegeben in Unserer Haupe= und Rest= 
denzstadt München den 223. November 1811. 
Max Joseph. 
Graf von Montgelas. 
Auf königlichen allerhdchsten Befehl 
der General-Sekretär 
¾l7 G. Geiger. 
Bekanntmachungen. 
(Die erledigte Pfarrel Landensberg betref- 
fend.) 
  
Im Namen Selner Majestät des Königs. 
Durch die allergnädigste Befärderung des 
Pfarrers Karl Leonard auf die Pfarrei 
Germaringen ?), ist die Pfarrei Landens- 
berg, Landgeri#t#örs Burgau, Administra- 
tions-Bezirks Günzburg, in der bischsf- 
lich Augsburgischen Diözes gelegen, in Er- 
ledigung gekommen. 
Diese Pfarrei erstreckt sich auf eine hal- 
be Stunde weit, und see enthält einschlüssig 
der Filial Glöteweng 400 Seelen. 
*) S. 1%99 ei 9% 
(121)
	        
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