Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1811. (6)

1793 
Koͤniglich-Baierisches 
1794 
Regierungsblat t. 
IXXVIl. Stück. München, Mittwoch den 11. Dezember 1811. 
  
Allgemeine Verordnungen. 
  
(Die Erhebung eines Steuer-Beischlages für 
Kommunal-Bedürfnisse betreffend.) 
Wir Maximilian Joseph, 
von Gottes Gnaden König von Baiern. 
D-. Wir beschlossen haben, daß das Maxi= 
mum aller jener ordentlichen Konkurrenzen, 
welche Wir durch Unser jüngst erlassenes all- 
gemeines Steuer-Mandat nichr als erloschen 
erklärt haben, mit Einrechnung aller nach 
einem billigen Geld-Anschlage zu berechnenden 
Natural-Konkurrenzen, den Sechsten 
Theil der ordentlichen Grund-, Häuser, 
Dominikal= und Gewerb= Steuer nicht über- 
steigen solle, so wollen Wir solches Unseren 
sämelichen Finanz= Direktionen mit dem 
Auftrage eröffnen, daß eineweil zur Bestrei- 
tung der dringendsten Gemeinds-Bedürfaisse 
des laufenden Elats-Jahres auf Rechnung 
des erwähmen Marimums mie dem ersten 
Sceuer-Ziele ein Beischlag von 3 kr. für je- 
den Gulden der ordindren Jahres-Steuer 
von Gründen, Häusern, Dominikalien und 
Gewerben erhoben, und zur Abgabe an die 
betrefsenden Kommunal-Administratoren be- 
reit gehalten werde, wornach die Rentämter 
anzuweisen sind. 
München den 9. November 1871. 
Marx Joseph. 
Graf von Montgelas. 
Auf kdniglichen allerhdchsten Befehl 
der General-Sekretär 
G. Geiger. 
r—— 
(Die gerschtlichen Depesiten betreffend.) 
Wir Maximilian Joseph, 
von Gottes Gnaden König von Baiern. 
In Erwigung, daß die in Folge Unserer 
allgemeinen Verordnung vom 9. Juli 1802 
(Negierungsblatt 1802. St. XXIX. S.yz.) 
bei Unsern Staats= Kassen hinrerlegten, und 
noch nicht wieder zurückbezahlten gerichtlichen 
Depositen einen Theil jenes Staats Schul- 
den: Standes und jener Zahlungs Rückstände 
ausmachen, welche vermöge Unsers allerhöch= 
sten Ediktes vom 30. August d. J. auf die 
(123)
	        
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