1793
Koͤniglich-Baierisches
1794
Regierungsblat t.
IXXVIl. Stück. München, Mittwoch den 11. Dezember 1811.
Allgemeine Verordnungen.
(Die Erhebung eines Steuer-Beischlages für
Kommunal-Bedürfnisse betreffend.)
Wir Maximilian Joseph,
von Gottes Gnaden König von Baiern.
D-. Wir beschlossen haben, daß das Maxi=
mum aller jener ordentlichen Konkurrenzen,
welche Wir durch Unser jüngst erlassenes all-
gemeines Steuer-Mandat nichr als erloschen
erklärt haben, mit Einrechnung aller nach
einem billigen Geld-Anschlage zu berechnenden
Natural-Konkurrenzen, den Sechsten
Theil der ordentlichen Grund-, Häuser,
Dominikal= und Gewerb= Steuer nicht über-
steigen solle, so wollen Wir solches Unseren
sämelichen Finanz= Direktionen mit dem
Auftrage eröffnen, daß eineweil zur Bestrei-
tung der dringendsten Gemeinds-Bedürfaisse
des laufenden Elats-Jahres auf Rechnung
des erwähmen Marimums mie dem ersten
Sceuer-Ziele ein Beischlag von 3 kr. für je-
den Gulden der ordindren Jahres-Steuer
von Gründen, Häusern, Dominikalien und
Gewerben erhoben, und zur Abgabe an die
betrefsenden Kommunal-Administratoren be-
reit gehalten werde, wornach die Rentämter
anzuweisen sind.
München den 9. November 1871.
Marx Joseph.
Graf von Montgelas.
Auf kdniglichen allerhdchsten Befehl
der General-Sekretär
G. Geiger.
r——
(Die gerschtlichen Depesiten betreffend.)
Wir Maximilian Joseph,
von Gottes Gnaden König von Baiern.
In Erwigung, daß die in Folge Unserer
allgemeinen Verordnung vom 9. Juli 1802
(Negierungsblatt 1802. St. XXIX. S.yz.)
bei Unsern Staats= Kassen hinrerlegten, und
noch nicht wieder zurückbezahlten gerichtlichen
Depositen einen Theil jenes Staats Schul-
den: Standes und jener Zahlungs Rückstände
ausmachen, welche vermöge Unsers allerhöch=
sten Ediktes vom 30. August d. J. auf die
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