Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1811. (6)

1797 
gungs-Kasse zu übergeben find. 
gegen 
3); alle die seit dem 1. Oktober d. J. em- 
pfangenen Deposicen an die treffende Ge- 
richts= Stelle, von welcher sie überliefert. 
wurden, zur augenblicklichen Einsendung. 
an die Schulden= Tilgungs= Kassen un- 
verweilt zurückzustellen, und hierüber ein 
Verzeichniß in Duplo längstens binnen 
14 Tagen Uns vorzulegen, (wobei es sich 
von selbst versteht, daß diese Zurückstel- 
lung von den Rentämtern, wenn 
sie noch nicht den Kreis= Kassen; — von 
der Kreis-Kasse, wenn sie noch 
nicht der Zentral Staats: Kasse zuge- 
rechnet worden, und endlich von der Zeur 
tral: Staats-Kasse, wenn die Zurechnung. 
an sie schon geschehen ist, bewirkt werden 
muß) und endlich 
Da- 
4) bie bereits vor dem 1. Oktober d. J. em- 
pfangenen, an die Zentral= Staats-Kasse 
aber etwa noch nichte überrechneten Der 
positen unverzuͤglich und laͤngst binnen 14 
Tagen derselben zuzurechnen, damit solche 
in einem Nachtrage des Depositen= Buches 
aufgenommen, und der Staats Schulden- 
Tilgungs-Kommission überwiesen werden. 
können. 
Wir versehen Uns zu den betreffenden Ger- 
schäfts Stellen und Aemtern der genauesten 
Befolgung dieser Unserer allerhöchsten Ber- 
fehle, und vorzüglich von Seite Unserer Zen- 
wral= Staats-Kasse, Kreis-Kassen und Rent- 
mter der pflichtmäßigen Obsorge, daß der 
1798 
Abschluß des Depositen-Wesens bei denselben 
mit der größten Treue und Verlässigkeit ge- 
schehe, und mit aller Anstrengung beförderr 
werde, damit die vollständige Ueberweisung 
der Depossten längstens bis Ende des gegen- 
wärtigen Monats an Unsere Staars, Schul- 
den-Tilgungs = Kommission bewirkt werden 
kann. 
München den 3. Dezember 187r. 
Max Joseph. 
Graf von Montgelas. 
Uuf koniglichen allerhchsten Befehr 
der General= Sekretär 
G. Geiger- 
  
Bekanntmachungen-. 
(Die Itoil-Geschäfts-Tabellen der Stadtgerichte 
im III. Quartal ### betreffend. 
Ministerium der Justiz-. 
  
Auf Befebl Seiner Majestät des Königs. 
Die allgemeine Uebersicht der von sämt= 
lichen Stadtgerichten des Königreichs im III. 
Quartal des laufenden Jahres erledigten Zivil- 
Rechtsstreite wird in der beigefügten Haupr 
Tabelle zur öffentlichen Kenmniß gebracht. 
München den 6. Dezember 181 n. 
Graf Reigersberg. 
Durch den Minister 
der General-Sekrekä# 
Nemmer. 
(123.) ·
	        
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