1797
gungs-Kasse zu übergeben find.
gegen
3); alle die seit dem 1. Oktober d. J. em-
pfangenen Deposicen an die treffende Ge-
richts= Stelle, von welcher sie überliefert.
wurden, zur augenblicklichen Einsendung.
an die Schulden= Tilgungs= Kassen un-
verweilt zurückzustellen, und hierüber ein
Verzeichniß in Duplo längstens binnen
14 Tagen Uns vorzulegen, (wobei es sich
von selbst versteht, daß diese Zurückstel-
lung von den Rentämtern, wenn
sie noch nicht den Kreis= Kassen; — von
der Kreis-Kasse, wenn sie noch
nicht der Zentral Staats: Kasse zuge-
rechnet worden, und endlich von der Zeur
tral: Staats-Kasse, wenn die Zurechnung.
an sie schon geschehen ist, bewirkt werden
muß) und endlich
Da-
4) bie bereits vor dem 1. Oktober d. J. em-
pfangenen, an die Zentral= Staats-Kasse
aber etwa noch nichte überrechneten Der
positen unverzuͤglich und laͤngst binnen 14
Tagen derselben zuzurechnen, damit solche
in einem Nachtrage des Depositen= Buches
aufgenommen, und der Staats Schulden-
Tilgungs-Kommission überwiesen werden.
können.
Wir versehen Uns zu den betreffenden Ger-
schäfts Stellen und Aemtern der genauesten
Befolgung dieser Unserer allerhöchsten Ber-
fehle, und vorzüglich von Seite Unserer Zen-
wral= Staats-Kasse, Kreis-Kassen und Rent-
mter der pflichtmäßigen Obsorge, daß der
1798
Abschluß des Depositen-Wesens bei denselben
mit der größten Treue und Verlässigkeit ge-
schehe, und mit aller Anstrengung beförderr
werde, damit die vollständige Ueberweisung
der Depossten längstens bis Ende des gegen-
wärtigen Monats an Unsere Staars, Schul-
den-Tilgungs = Kommission bewirkt werden
kann.
München den 3. Dezember 187r.
Max Joseph.
Graf von Montgelas.
Uuf koniglichen allerhchsten Befehr
der General= Sekretär
G. Geiger-
Bekanntmachungen-.
(Die Itoil-Geschäfts-Tabellen der Stadtgerichte
im III. Quartal ### betreffend.
Ministerium der Justiz-.
Auf Befebl Seiner Majestät des Königs.
Die allgemeine Uebersicht der von sämt=
lichen Stadtgerichten des Königreichs im III.
Quartal des laufenden Jahres erledigten Zivil-
Rechtsstreite wird in der beigefügten Haupr
Tabelle zur öffentlichen Kenmniß gebracht.
München den 6. Dezember 181 n.
Graf Reigersberg.
Durch den Minister
der General-Sekrekä#
Nemmer.
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