Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1812. (8)

1995 
Wir haben befohlen, diese Unsere Ver- 
ordnuug zur allgemeinen Wissenschaft und 
Nachachtung durch das Regierungsblatt 
kund machen zu lassen. 
München den à4. November 1812. 
Max Joseph. 
Graf Reigersberg. 
Auf kbniglichen allerhdchsten Befehl 
der General-Sekretä# 
Nemmer. 
  
Bekauntmachungen. 
(Den Kalender-Steinpel betreffend.) 
Wir Maximilian Joseph, 
von Gottes Gnaden König von Baiern. 
Wir haben zwar aus Anlaß der sich 
über die jüngste Stempel-Ordnung ergebe- 
nen Anstände, und der deswegen geschehe- 
nen mehrfältigen Anfragen und Erläute= 
rungs-Gesuchen bereits eine neue Revision 
angeordnet; da aber hiezu noch einige Zeit 
ersodert wird, und inzwischen die gewöhn- 
liche Zeit des Kalender= Verkaufes zum 
Theil schon eingetreten ist, so haben Wir 
einstweilen beschlossen, und verordnen hier- 
mit provisorisch allergnädigst, daß zur Be- 
zielung einer bessern und zweckmäßigern Ka- 
lender-Einrichtung und auch zur Herstel- 
lung eines besondern Stempel= Verhält= 
nisses nachfolgende Stempel-Norm für die 
Kalender aller Art festgesezt, und hiernach 
die Stemplung für das nachsteintretende Ka- 
1996 
lenderjahr im ganzen Umsange in Aus- 
uͤbung gebracht werden soll. 
Dem zu Folge sollen: 
J. 
die sogenannten Sackkalender, die Wand- 
kalender ohne Kupferstich, und die ketto- 
kalender mit einem Stempel von zwei- 
Kreuzer. 
II. 
Die Kalender in Quart, wie auch die 
Schrelbkalender und alle anderen größeren 
Kalender mit einem Stempel von drei 
Kreuzer. 
III. 
Die sogenannten Almanache, welchen 
ein Kalender beigefügt ist, mit einem Stem- 
pel von zwoͤlf Kreuzer versehen, und 
hiebei alles genau beobachtet werden, was 
sowohl in Ansehung des Stempels, als 
auch wegen der Kalender selbst bisher ver- 
ordnet worden ist. 
Diese Unsere allerhoͤchste Verordnung 
wird demnach zu Jedermanns Wissenschaft 
und genauer Befolgung durch das Nie 
rungsblatt öffentlich kund gemacht. 
München den 25. November 1812. 
Mar Joseyh. 
Graf von Montgelas. 
Auf kniglichen allerhöchsten Befehl 
der General-Sekretir 
G. Geiger.
	        
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