Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1812. (8)

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naͤmlich: 
vom Widdum. . 4140 fl. 
— Jehent. 100 
von der Komretenz 115 
— — Stoll 12 
— sonstiger Einnahme 67 
Bittwerber um diese Pfarrei, haben sich 
binnen vier Wochen bei dem ihnen unmit- 
telbar vorgesezten königlichen General-Kom- 
missariate vorschriftsmässig zu melden. 
Kempten den 13. Jdnner 1812. 
Königliches General-Kommissea= 
riat des Iller-Kreises. 
Graf von Reisach. 
Asmus. 
  
(Die Erletigung der Pfarrei Rattenkirchen 
betreffend.) 
Im Namen Seiner Mafestät des Königs. 
Durch den Tod des Driesters Joseph 
von Klessing, ist die Pfarrei Rattenkir= 
chen erlediget. 
Sie liegt im königlichen Landgerichte, 
und dem provisorischen Dekanate Mühl- 
dorf, der Diszese Freising, und dem Stif- 
tungs-Administrations-Bezirke Neumarkt; 
Ihr Umkreis beträgt 3. Quadrat Meile, und 
ste enthält mit den drei Filialen Wald, Rame- 
ring, und Göppenheim v7oo Seelen, und 
eine Schule. Der Hfarrer hält einen Ko- 
adjutor, und genieße: 
a) vom Widdum . . 7900 fl. 
b) — Zehent. 470 
c) — Stolgebühren 180 : 
Zusammenein reines Einkommen von Jo0 fl. 
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Bei dieser Pfarrei muͤssen noch 20 Jahre 
lang jaͤhrlich 75 fl. Pfarrhof-Baufristen, und 
von einem zu eben diesem Zwecke aufgenom- 
menen Kapital pr. 1000 fl. jährlich 30 fl. 
Zinsen an die königliche Stifrungs-Admini- 
stration Neumarkt bezahlt werden. 
Die zur Erlangung der Pfarrei Nat- 
tenkirchen geeigneten Bewerber, haben ihre 
vorschristmäßigen Gesuche in Zeit drei Wo- 
chen, nach deren Verlauf keine Vorstellung 
mehr berücksichtiget wird, bei den ihnen vor- 
gesezten Behörden einzureichen. 
München den 13. Jänner 1872. 
Königliches General-Kommissa- 
riat des Isar-Kreises. 
Freiherr von Schleich. 
Rainprechter. 
  
In den Sizungen des königlichen gehei- 
men Rathes vom 2. und 16. Jänner 1812 
wurden folgende Rekurse entschieden. 
In der Sizung vom 2. 
1) Die Rekurs-Beschwerde der Bäcker 
und Mezger zu Bregenz im Iller- 
Kreise, wegen des Schenkrechtes, wur- 
de als nicht zur Kompetenz des könig- 
lichen geheimen Rathes geeignet, an 
das Ministerium des Innern zur dest- 
nitiven Entscheidung gegeben. 
Der Rekurs der Gemeinde Reiten- 
stein, Landgerichts Közting im Regen- 
Kreise, gegen die Stadlerische 
Wittwe nunmehr verehelichte Gül- 
der in Közting, wegen Kultur. 
In der Sizung vom 16. 
1) Das Gesuch des Wirthes Stamm 
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