Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1812. (8)

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(Dee ffelwilligen Unterstüzungs= Belträge für die 
durch den Krleg verunglückten Unterthanen 
deb vormaligen Nab-Krelses betreffend.) 
In Namen Seiner Majestät des Königs. 
Das unterfertigte königliche General-Kom- 
missariat, indem es die gegenwärtige Ver-“ 
rechnung über die freiwilligen Unterstszungs- 
Beiträge, welche für die im Jahre 1809 
durch den Krieg verungluͤckten Unterthanen 
des vormaligen Rab-Kreises überhaupts ein- 
gegangen sind, der Publizität übergiebt, er- 
süllet gleichzeitig die Pflichten, für diese wohl- 
thätigen Gaben im Namen der Verunglück- 
ken zu danken, und die Verwendung dersel- 
ben durch diese öffenrliche Bekanntmachung 
zu rechtfertigen. 
I. Einnahme. 
2") Beitr äge im Kreise selbst ge- 
geben: 
Aus dem königlichen Landgerichte Eschen- 
bach 66 fl. 83 kr. — dl. 
Aus dem königlichen Landgerichte Treßwitz, 
nach Absuge der für Stadtamhof insbeson- 
dere bestimmten 74 fl. 42 kr. — dl. noch 
74 42E —– 
Aus dem königlichen Landgerichte Kem- 
nath nach Abzuge der für Stadtamhof ins- 
besendere gewidmeten “) — kr. 2 dl, noch 
: — 2 
Aus dem königlichen uren Pfaf- 
fenhofen 41 — -- 
Aus der Pfarrei Bämischbruck, Landge- 
richts Treßwiz fl. 32 kr. — dl. 
Aus der Pfarrei Theuern, Landgerichts 
Amberg 56 12" — 
Aus dem königlichen Landgerichte Wald= 
sassen 337 „1 —– 
Aus dem königlichen Landgerichte Kemnath, 
einschlüssig der vom Patrimonial= Gerche 
Reuth gesamelten 17 fl. 33" 8 — 
Aus dem königlichen Landgerichte ° 
2103 58 2 
Aus der Pfarrei Großschönbrun, nanoge 
richts Amberg 38“ 3 
Aus dem königlichen Landgerichte Wald- 
sassen serners 36• 4: — " 
Aus der Pfarrei Luhe, zundgercr Nab- 
burg * 24 — 
b) Beiträge aus andern Kreisen. 
Vermäg allerhöchsten Reskripts vom 13. 
August 1810 haben Seine königliche Ma- 
jestät von den im vormaligen Pegniz-Kreise 
eingegangenen Beiträgen dem vormaligen 
Nab. Kreise überwiesen 1587 fl. 47 kr. #x dl. 
I. Summe 2174 —. —" 
  
II. Verwendung. 
Die vorstehende Summe wurde an fol- 
gende einer Unterstüzung vorzüglich bedürf- 
tige Unterthanen vertheilt.
	        
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