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klausen, Waͤhren, Rechen, die Fabrikation
und Bringung der Hoͤlzer und zur Trift-
Rechnungs-Führung, wird ein besonde,
res Triftamt zu Weisenbach beibehal-
ten. Dieses soll aus einem Triftbeamten mit
dem Range eines Oberforsters bestehen, wel-
chem die Holzmeister untergeordnet sind.
Zugleich haben Seine königliche Mazestät
mit diesen Bestimmungen folgende Personal=
Ernennungen und Versezungen zu treffen
geruht.
2) Zum Oberförster von Braunau wird er-
nannt, der bisherige Salinen-Oberförster
Herrmann von Rosenheim, dessen
Stelle mit dem aquieszirten Oberforster
Guthmann von Zaisenfeld besezt wird;
b) zum Oberförster von Friedburg der zeit-
herige Forstmeister zu Weilhard und
kach, Franz von Ubellagger;
c) die Revier Weisenbach wird mit dem
zeitherigen Revierförster zu Alrdorf, Mar
Schenk, beseze, und die Revier Altdorf
dem Forstpraktikanten Freiherrn von
Egloffstein verliehen;
0) der zeitherige Forstamts= Komtrolleur und
Förster zu Dierzing, Anton Scholz,
wird in der lezkern Eigenschaft bestäriger;
e) der Forstamts= Kontrolleur Benedikt
Kandelbacher wird als Revierförster
nach Hochberg, und der dortige Revier-
förster Reymaier in gleicher Eigen-
schaft nach Paling versezt;
k) dem Forstamte Friedburg wird der pre-
visorische funktionirende Schauer und
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dem Forstamte Braunau der Forsteleve
Carl Careus als Forstamts-Gehilfe
beigegeben;
g) zum Triftbeamten in Weisenbach wird
ernannt, der zeitherige Forstmeister des
Forstamtes Hennhardt und Hohenanger,
Xaver Raßberger.
Ferner haben Seine Majestaͤt unterm 24.
Jänner l. J. den bisherigen Zivil Adjunkt
Michael Stautner bei dem bandgerichte
Innsbruck zum Landrichter in Brixen;
den bisherigen zweiten Assessor des Kandge-
richts Friedberg, Johann Nepomuk Krumm,
als Zivil-Adjunkten des Landgerichts Inns-
bruck; serner
den quieszirenden Assessor zu Elchingen,
Adalbert Freiherrn von Haacke, zum zweiten
Landgerichts," Assessor zu Friedberg, sämt=
liche provisorisch;
dann am 10. Februar zum provisorischen
Polizei-Kommissär in Briren, den Land--
gerichts-Adjunkten in Meran, Anton von
Hörmann, und zum provisorischen Polizei-
Aktuar daselbst, den quieszirten Amtsschreiber
in Fügen, Wenning, allergnädigst ernannt.
Großjährigkeits-Erklärungen.
Durch ein allerhöchstes Reskripe vom 76.
Februar l. J. find Kaspar Bruder, Schnlleh=
rers Sohn zu Rothenburg, und Georg Hof-
mann, Bauers-Sohn zu Altbach, beide im
Rezat-Kreise, für großjährig erklärt worden.