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Die unterzeichnete Staats: Schuldentil-
gungs: Kommission hat diese zwei Lotterie=
Anlehen vorzüglich für die baierische Nation
berechnet.
Das Geld wird hier auf eine patriotische
Weise angelege, indem damit vorzüglich die-
jenigen Schulden des Staats, die demsel-
ben hohe Zinsen kosten, getilgt werden sol-
len. Aber auch sicher und vortheilhaft wird
das Geld hiebel angelegt. Zur Hypothek
dienen den Lotterie-Anlehens= Loosen nicht
nur die Domainen der ehemaligen Fürsten-
thümer Batreuth und Regensburg, so weit
nicht allein die darauf schon geleisteren be-
trächtlichen Zahlungen, sondern auch die
künftigen reichen, nebst allen übrigen Gefäl-
len und Renren, welche Seine königliche
Majestät durch die Verordnung vom 20. Au-
gust 1311 der Staats= Schuldenrilgungs-
Kommission zugewiesen haben. Nach dem
allerhöchsten Edikte vom 17. November 1811
kommt diesen Lotterie-Anlehens, Loosen der
zweite Anspruch auf die Schuldentilgungs-
Kasse zu, und mit Ausnahme der Zahlun-=
hen, welche an Frankreich in Folge der mit
dieser Macht geschlossenen Staatsverträge ge-
schehen müssen, gehen sie, als ein der Staats-
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Schuldentilgungs- Kommission zur Erfuͤllung
des eigenthuͤmlichen Zweckes ihrer Errichtung
geleistetes Anlehen, den uͤbrigen koͤniglich-
baierischen Staatspapieren vor. — Zugleich
eroͤffnet sich durch die festgesezten Preise die
Aussicht auf sehr bedeutende Gewinnste, so
daß der Vortheil der an dem Anlehen theil-
nehmenden Individuen mit der wohlthaͤtigen
und gemeinnuͤzigen Absicht sich verbindet,
die durch beide Anlehen erreicht werden soll.
Auch Auslaͤnder koͤnnen daran Theil neh-
men, und die Kommission wird fuͤr dieselben
auf allen auswaͤrtigen Handelsplaͤzen Kor-
respondenten fuͤr dieses Geschaͤft bestellen.
Das freiwillige Anlehen, wozu von
der unterzeichneten Staats-Schuldentilgungs-
Kommission Unterschriften gesammelt wur-
den, hebt sich durch Eröffnung obiger An-
lehen von selbst auf, und es iwird hiemit
auf die Realisirung des ersten völlig' verzich-
tet. München den 2. März 1812.
Königliche Staats= Schulden-
tilgungs' Kommission.
J. Utz schneider.
Sigrlz.