Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1812. (8)

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Die unterzeichnete Staats: Schuldentil- 
gungs: Kommission hat diese zwei Lotterie= 
Anlehen vorzüglich für die baierische Nation 
berechnet. 
Das Geld wird hier auf eine patriotische 
Weise angelege, indem damit vorzüglich die- 
jenigen Schulden des Staats, die demsel- 
ben hohe Zinsen kosten, getilgt werden sol- 
len. Aber auch sicher und vortheilhaft wird 
das Geld hiebel angelegt. Zur Hypothek 
dienen den Lotterie-Anlehens= Loosen nicht 
nur die Domainen der ehemaligen Fürsten- 
thümer Batreuth und Regensburg, so weit 
nicht allein die darauf schon geleisteren be- 
trächtlichen Zahlungen, sondern auch die 
künftigen reichen, nebst allen übrigen Gefäl- 
len und Renren, welche Seine königliche 
Majestät durch die Verordnung vom 20. Au- 
gust 1311 der Staats= Schuldenrilgungs- 
Kommission zugewiesen haben. Nach dem 
allerhöchsten Edikte vom 17. November 1811 
kommt diesen Lotterie-Anlehens, Loosen der 
zweite Anspruch auf die Schuldentilgungs- 
Kasse zu, und mit Ausnahme der Zahlun-= 
hen, welche an Frankreich in Folge der mit 
dieser Macht geschlossenen Staatsverträge ge- 
schehen müssen, gehen sie, als ein der Staats- 
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Schuldentilgungs- Kommission zur Erfuͤllung 
des eigenthuͤmlichen Zweckes ihrer Errichtung 
geleistetes Anlehen, den uͤbrigen koͤniglich- 
baierischen Staatspapieren vor. — Zugleich 
eroͤffnet sich durch die festgesezten Preise die 
Aussicht auf sehr bedeutende Gewinnste, so 
daß der Vortheil der an dem Anlehen theil- 
nehmenden Individuen mit der wohlthaͤtigen 
und gemeinnuͤzigen Absicht sich verbindet, 
die durch beide Anlehen erreicht werden soll. 
Auch Auslaͤnder koͤnnen daran Theil neh- 
men, und die Kommission wird fuͤr dieselben 
auf allen auswaͤrtigen Handelsplaͤzen Kor- 
respondenten fuͤr dieses Geschaͤft bestellen. 
Das freiwillige Anlehen, wozu von 
der unterzeichneten Staats-Schuldentilgungs- 
Kommission Unterschriften gesammelt wur- 
den, hebt sich durch Eröffnung obiger An- 
lehen von selbst auf, und es iwird hiemit 
auf die Realisirung des ersten völlig' verzich- 
tet. München den 2. März 1812. 
Königliche Staats= Schulden- 
tilgungs' Kommission. 
J. Utz schneider. 
Sigrlz.
	        
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