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daß im Jahre 1811 6244 Rechtsstreite
erlediget wurden, naͤmlich 164 durch
Vergleich, und bogo durch richterliche
Verfügung, wozu diese Gerichte 3888
Vorträge zur Entscheidung der Haupt-
sache, dann 23/02 zu einfachen Reso-
lutionen erstatteten.
2) Die übrigen Arbeiten betragen nach
den verschiedenen Rubriken die große
Summe von 87,205.
3) Aus der Vergleichung mit dem Jahre
1810 ergiebt sich, daß im Jahre 1811
1167 Rechtsstreite mehr ihre Erledi-
gung erhalten haben, und 243 Vor-
träge zur Entscheidung der Hauptsache
mehr erstattet worden sind, dann auch die
Summeder übrigen Arbeiten im leztab-
gelaufenen Jahre um 401 stärker ist.
4) Ganz besonders merkwürdig ist, daß
nunmehr alle alten Rückstände ver-
schwunden sind, und die im lezten
Quartale unvermeidlich übrig bleiben-
den Akten zugleich den totalen Rück-
stand des ganzen Jahres, und aller
vorhergehenden Jahre bilden.
B. Die königlichen Appellationsgerichte al-
lein in Kriminal-Untersuchungs-
sachen.
1) Nach der Tabelle Buchstabe L. sind 5#51
Definitiv-Erkenntnisse geschöpft, und
noch 1361 Ersezungen oder Aufhebung
des Verfahrens erkannt, sohin 6512
Vorträge aus ganzen Akten erstattet wor-
den, welche sich also um die beträchrliche
Summe von 1686 vermehrt haben.
) Die Kurrentien, Vorträge ohne Akten,
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und so weiter, belaufen sich auf 24,577,
abermals eine Vermehrung gegen das
Jahr 1810 von 4664 Numern.
3) Die uͤbrigen Rubriken liefern die
Summe von 2770, worunter 656 gut-
achtliche Berichte besonders zu erwäh-
nen sind. Hier erscheint die Zahl der
Arbeiten gegen 1810 wieder um 683
stärker, und so viel jene Berichte ins-
besondere betrifft, um 270.
4) Mit den Rückständen hat es völlig
gleiche Bewandtniß, wie bei den Zinvil-
Rechtssachen. Am Schluße des Jah-
res 1810 bestand die Zahl der noch
nicht vorgetragenen Akten in 05, jezt
ist sie 17, ganz der gehörigen Beschrän-=
kung angemessen, wie ste eine gute Kri-
minal-Rechtspflege erheischt.
Diese summarische Rechenschaft über die
Arbeiten der obern Gerichtshöfe im Jahre
1811, verbunden mit einem vergleichenden
Ueberblicke auf das Jahr 1310, pricht den
Beweis eines außerordentlichen Aufwandes
an Thätigkeit aus, welcher erfodert und ge-
leistet wurde, um den so sehr vergrößerten
Akten-Einlauf zu überwinden. Dadurch
ist das von Seiner Majestät dem Könige
den Mitgliedern der genannten Gerichte be-
zeugte allerhöchste Wohlgefallen gerechtferti-
ger, und diesen der Anspruch auf das fort-
gesezte öffentliche Zutrauen gesichert.
Munchen den 3. März 1812.
Graf Reigersberg.
Durch den Minister
der General Sekretir
Nemmer.