Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1812. (8)

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Altiv-Kapitalien durchgaͤnglge Gleichfoͤr- 
migkeit zu bringen, werden nachfolgende Be- 
stimmungen zur allgemeinen Kenntniß ge- 
bracht: 
1) Der Schuldner kann das Kapital zu 
jeder Zeit, auch ohne vorgängige Aufkün- 
bung, zurückzahlen, nur muß das Zins- 
Ratumbis zum Tage der erfolgenden Rück- 
lahlung zugleich mitberichtiget werden; 
2) keine Zahlung kann auf das Kapital 
gerechnet werden, so lange nicht die Zins- 
rückstände getilgt sind; 
3) Anstatt baar Geld werden hiebei ange- 
nommen: 
a) die von der unterzeichneten Kommis- 
sion ausgestellten Wechsel und Obliga- 
tionen mit Abrechnung der treffenden 
Zins-Raten nach Fünf vom Hundert; 
b) diesenigen Staats-Obligationen, wel- 
che nach dem O. Alll. des königlichen 
Edikts vom 17. November, und den 
nachgefolgten allerhöchsten Reskripten 
vom 14. und 27. Dezember 1811 den 
vierten Ansoruch auf Zahlung aus 
dem Staats-Schuldentilgungs-Fonde 
haben, ndmlich die Obligationen; 
au) von den Staats-Anleihen, welche 
Dittmar im Jahre 1794; 
Aaron Elias Seeligmann, 
Lit. A. und B. in den Jahren 1801 
und 1808, und ebenderselbe im 
Jahre 1804; 
Rüppel und Harnier, im Jah- 
te 1801; 
Westheimer und Straßburger, 
im Jahre 1802; 
  
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die Gebrüder Nockher, im Jah- 
re 1806; 
die baierische Landschaft auf 
sogenannte Assekurationen im Jah- 
re 1804 und 15, dann 
die Neuburger Landschaft 
negozirt haben; 
bb) von dem allgemeinen Land-Anle- 
hen von den Jahren 1800 und 1810; 
cc) von dem im Jahre 1804 von der 
Nürnberger Bank negozirten Anle- 
hen von einer Million Gulden. 
München den 5. März 1812. 
Königliche Staats-Schuldentil- 
gungs = Kommission. 
J. Utzsch neider. 
Buchner. 
(Die Erledigung der Pfarrei Kdditz betreffend.) 
Im Namen Seiner Majestät des Königs. 
Da durch den am 17. Februar 1812 
erfolgten Tod des Pfarrers Samuel Haas 
zu Köditz, Dekanats Hof, die dortige 
Pfarrei erledigt worden ist; so wird solches 
hierdurch bekannt gemacht, damit sich die 
geeigneten Kompetenten binnen vier Wochen 
bei der unterzeichneten Stelle vorschrifts- 
mäßig melden können. 
Sie hat kein Filial, jählt gegen 410 
Einwohner, und ihr Ertrag ist im Jahre 
1300 auf 450 Gulden 25 kr. berechnet 
worden. 
Baireuth am 24. Februar 1812. 
Königliches General-Kommissa- 
riat des Main-Kreises. 
Graf von Thürheim. 
Grünwald. 
 
	        
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