Metadata : Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Zwanzigster Jahrgang. 1859. (20)

64  1859.

Anmerkung.  Die  Ordinations-,  Vocations-=  und  Investitur=  s
gebühren  sind  von  der  betressenden  Kirchengemeinde  zu  ent-  I
richten,  außerdem  trägt  die  Gemeinde  dens  losten  der  Reise

und  Desrayirung  des  die  Einführung  besorgenden  General=I


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DEVANT-s

superintendenten.
Demselben  gebührt  dabei  ein  Wagen  mit  zwei  Pferden.
Der  desfallsige  baare  Verlag  ist  jedesmal  nach  den  lausenden
  Miethpreisen  durch  Oniktung  zu  bescheinigen.  .
19)  Fürein  Abgangszeugniß  nach  bestandener  Maturitätsprüfung448—

20)  Für  ein  Abgangszeugnis  nach  außerordentlicher  Prüfung  3——

21)  Für  sonstige  Zeugnisse  über  Kemmuniss  *
bei  greem  ...  .136—
ilbnuumdan  .l20—
c.  bei  Schülern  der  3  Gymmastal,  und  1.  Nealclasse  112—

b.  bei  Schülern  der  4.  ö5.und  6C.  Gymnasial=  und  2.  Real-  1
tlasse  1——

22)  Für  Zeugnisse  in  Bezug  auf  Mittuifich.  wenn  sie  auf  l
frühere  Wahrnehmung  si  beziehen  124—s

23)  Gebühren,  welche  Miiturtentenzue  eutrichten,  die  *  T  l

ymnasium  nicht  besucht  haben,  im  Betrage  v  330—
#  Gymnasialbibliothek  und  Spori  l  145—

Anmerkung.  Die  Gebühren  sub.  19  —  23  fließen  i  in
die  Casse  des  Gymnasialfiscus.

II.  Kirchen=  und  Schulen-  Inspectionsgebuhren
S.  6

Die  Kirchrechnungs.  8,  .Gebühren  sind  bei
den  verschisdenen,  K  irchenärarien  verschieden  und  bewendet  es  hierbei.
-  sttatusnennurdmmttdcnnokalKirch
rechnunqusdlbhonmqut  vxrbtmdxn  und  beruhen  die  diesfallsigen
Gebühren  auf  örtlicher  Observanz.  1
In  anderen  Kirchen,  Aos  Schulen-Inspections-Angelegenhei-  .
ten  üͤnden  nirgends  Gebühren  statt,  ausgenommen:
1  vorschriftsmäßigen  Diäten  bei  nothwendigen  Verrichunnorn
  außerhalb  der  Flur  des  Wo
2)  Botenlohn  jedoch  nur  dann,  urn  7  Üblendung  eines
besonderen  Boten  unverieidlich  w
3)  Bei  Einweihung  einer  Aiche,  ainen  Altars.  Friedhofs.
Anhörung  einer  Probepredigt  7——1  4—