Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1812. (8)

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vember 1810 schon vor dem 1. Juli 1811 
abgeben mußten. 
3) Denselben liegt jedoch ob, gleich den 
übrigen, sofern sie mit dem Staate, 
worin sie sich aufhalten, im Unterthans= 
Verbande bleiben wollen, nach den Art. 
XL. und XLI. zu Erfuͤllung der ihnen als 
Güter: Besizer obliegenden Verbindlich- 
keiten, einen Seellvertreter aus der Mitte 
Unserer Unterthanen, sofern es nicht schon 
geschehen ist, bis zum 1. Jänner 
1813. anzuordnen, und wie dieß gesche- 
hen, anzuzeigen. 
4) Die O. u. und 3. vorgeschriebene Erklä- 
rung und Anzeige muß bei dem Landge, 
richte, in dessen Bezirke die Güter gelegen 
sind, oder, wenn der auswärtige Unter- 
than in mehreren Landgerichts, Bezirken 
Güter besizt, bei dem General: Kommise 
sariate des Kreises, oder endlich, wenn 
die Güter in mehreren Kreisen gelegen sind, 
bei Unserm Mimisterium der auswärtigen 
Angelegenheiten übergeben werden. 
5) Die Erkldrunz muß den Vor und Zu- 
namen, den Geburts' und Wohnert, 
den Karakter des auswärtizen Unterthans, 
und endlich eine genane Angabe der Gü- 
ter, welche er in dem Umfange Unsers 
Reiches bestzt, mit der Bemerkung ihrer 
Lage und CEigenschaft enthalten, und mit 
den erfoderlichen Urkunden belegt seon. 
6) Auf die Güter derjenigen auswärtigen 
Unterthanen, welche bis zum 1. Jänner 
1313 den ihnen G. 1. und 3. auferlegeen 
Vonbiudlichkeiten nicht genügt haben wer- 
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den, soll der Beschlag gelegt, und der- 
selbe so lange, bis dieses geschieht, ge- 
hendhabe werden. 
München den a1. März 18712. 
Mar Joseph. 
Graf von Montgelas. 
Auf koͤniglichen allerhoͤchsten Befehl 
der General= Sekretr 
Baumüller. 
  
Bekanntmachungen. 
(Die Erledigung der Pfarrei Mamming be- 
treffend.) 
Im Namen Seiner Majestät des Königs. 
Durch das Ableben des Priesters Peter 
Kemnißer ist die Pfarrei Mamming erle- 
diget. 
Sie liegt in der Dioͤzese Regensburg, im 
Dekanats-Bezirke Frontenhausen, im Lam- 
Herichte Landau und Administrations: Bezirke 
Pfarrkirchen. 
In einem Umkreise von vier Stunden 
zählt der Pfarrsprengel 1113 Seelen, zwei 
unentbehrliche Filialen und eine Schule. 
Die Renten dieser, die Haltung eines 
Hilfspriesters nicht schlechrerdings ansprechen- 
den, Seelsorgestarion sind auf 868 fl. 30 kr. 
mit Inbegriff des Oekonomie-Ertrags zu 
1831 fl., dagegen die Lasten, mit Aus- 
schluß der jährlichen Ausstz-Fristen, auf 
131 fl. angegeben. 
Geeignete Kompetenten haben ihre ror- 
schrifemässig belegten Gesuche bei ihren
	        
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