Full text : Mecklenburgische Schulgesetzsammlung.

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Anlage  A.
Uebersicht
der  jährlichen  Zahlungen  bei  einer  Anleihe  von  200  Mk.,  welche  mit  10%
vom  Nominalschuldbetrage  abzutragen
und  mit  20%  von  dem  jedesmal  verbliebenen  wirklichen  Schuldrest  zu  verzinsen  ist.

 

 

Jährlicher|Zährlich  am  1.  Januar  Summe  der
am  izzu  zahlende  20%  Zinsen  jährlichen

 

 

 

□
Bezeichnung  1.  Januar  Zahlungen
9  „  fälliger  an
der  Abtrags=  2c.  Jahre.  Lüll  Kovital=  am

Kapital-Kaptital—  1.  Januar

abtrag  schuldrest  **
Al.  Al.  JJ  J7
Nach  Ablauf  des  1.  Jahres  20  200  4.—  24  —
»  «  »2.,,..  20  180  3  60  60
„  „  „  „„  20  160  3  203  20
„  „  „  4.,  20  140  2  8022  80
„  „  „  5  »..  20  120  2  401022  40
„  „  „"„  6,  20  100  2  —  22  —.
77  77  77  7.  7%  s  -  20  80  1  60  21  60
„  „  „„„  20  60  1  2021  20
7%  77  77  9.  14  .  20  40  –  80  20  1  80
„  «  ,,1().»..  20  20  —  40020  10

l

Summe  200  —  22  —222  —

Die  Gesamtzahlungen  in  10
Jahren  betragen:  —  222  Met.
Die  jährliche,  für  alle  10  Jahre
gleichmäßig  zu  zahlende,  am  I1.
Januar  jeden  Jahres  fällige  Summe
52.r

222
beträgt:  10  22  +  20—

 

 

 

 

1  1

173.  Reskript  des  Unterrichts-Ministerium  vom  4.  Juni  1907,  betr.
Geldentschädigung  für  Bestellungsarbeiten  als  Hol-Schuld.

Dem  Amt  wird  erwidert,  daß  der  §  35  der  Verordnung  vom
9.  April  1899  zur  Ausführung  des  BGB.,  wonach  Zahlungen  aus
Kassen  der  Landgemeinden,  soweit  nicht  ein  Anderes  bestimmt  ist,  an  der
Kasse  in  Empfang  zu  nehmen  sind,  auch  auf  die  von  der  Gemeindekasse
in  Erfüllung  einer  öffentlich  amtlichen  Verbindlichkeit  zu  leistenden
Zahlungen  Anwendung  findet.  Es  ist  also  auch  die  aus  der  Gemeindekasse
  zu  B.  an  den  dortigen  Lehrer  zu  zahlende  Geldentschädigung  für
den  Wegfall  der  Bestellungsarbeiten  eine  Hol-Schuld.