Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1812. (8)

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(Die Erledigung der Pfarrei Oberpfaffen- 
hofen betreffend.) 
Im Namen Seiner Majestät des Königs. 
Die Pfarrei Oberpfaffenhofen in 
der Diözes Augsburg, im Dekanate Ober- 
alting, Landgerichts Starnberg, mit dem 
Umdreise einer Stunde, ist durch Beförde- 
rung des bisherigen Pfarrers erlediget; sie 
zählt zoo Seelen, und hat eine Filial, be- 
darf jedoch keines Hilfspriesters. 
Die Einkünfte aus Widdum, Zehent 
und Stole betragen jährlich 420 fl. Die 
Lasten hingegen 45 fl. 25 kr. 
Die Bewerber um vorstehende Pfarrei 
haben sich binnen 3 Wochen bei den ihnen 
unmittelbar vorgesezten königlichen General= 
Kommissariaten vorschriftsmäßig zu melden. 
München den 15. März 1812. 
Königliches General-Kommisse- 
riat des Isar-Kreises. 
Freiherr von Schleich. 
Rainprechter. 
  
(Die Erledigung des Benefiziums zu Frie- 
denfels betressend.) 
Im Namen Seiner Masestät des Königs. 
Durch den Tod des Driesters Georg 
Sturm ist das Benefizium zu Frieden- 
sels, Landgerichts Kemnath, im Main- 
Kreise, in Erledigung gekommen. 
Die nähern Verhältnisse dieser geistli- 
chen Pfründe bestehen in Folgendem: 
1) Der Benefiziat hat die Verrichtungen 
eines Seelsorgers zu übernehmen. 
2) Dem Karl Freiherrn von Notthafft 
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zu Weißenstein und Friedenfels steht das 
Praͤsentations-Recht hierauf zu. 
3) Die Einkuͤnfte derselben bestehen: 
a) in goo fl. jährlichen Zinsen von ei- 
nem zu § pro Cento angelegten Kapi- 
tale von boco fl; 
b) in dem Genuß einer freien Benef- 
ziat-Wohnung, und eines Gartens; 
JD) in wöchentlichen zwei Freimessen; 
d) in der Waide für eine Kuh auf den 
von Notthafft'’ischen Waideplzen. 
4) Die Verbindlichkeiten eines Benefzia- 
ten bestehen ausser den oben bemerkten 
Verrichtungen noch hauptsächlich darin, 
daß derselbe wöchentlich vier Messen für 
die von Notthafft'sche Familie, und eine 
Messe für die Gemeinden, welche an die- 
ser Stiftung Theil haben, lesen muß. 
Die Kompetenten um dieses Beneßizium, 
welche sich einer Pfarr-Konkursprüfung 
unterworsen haben müssen, haben sich mit 
den vorschriftmäßigen Zeugnissen der geistli- 
chen Behörde, des betreffenden Landgerichts 
und der Distrikts-Schul-Inspektion binnen!4 
Tagen an den gedachten Präsentator, Karl 
Freiherrn von Notthafft zu Weißenstein und 
Friedenfels um Präsentation zu melden. 
Baireuth den 10. März 1872. 
Königliches General-Rommissariat 
des Main-Kreises. 
Graf von Thürheim. 
Friedmann. 
(Die Erledigung der Pfarrei Büchen bach 
betreffend.) 
Im Namen Seiner Majestät des Königs. 
Durch die Versezung des Pfarrers We-
	        
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