Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1812. (8)

699 
nen Deserteur, oder einen aus fremden 
Kriegsdiensten, sey es mit einem Abschiede 
oder als Deserteur zurückgekehrten Unter- 
than, ohne solchen zu arretiren, und seiner 
vorgesezten Behörde darüber die schuldige 
Anzeige zu erstatten, geduldet habe, soll 
mit der (Art. 156 Titel 12.) verhängten 
Srrafe belegt werden. 
Würde er sich aber so weit gegen seine 
Pftichten vergehen, daß er mit einem sol- 
chen Deserteur — aus sremden Kriegsdiensten 
zurückgekehrten Landeskinde — oder mit ih- 
#ren Aeltern, Vormündern und Verwandten 
zur Verheimlichung ihres verborgenen Auf- 
enthalts, Begünstigung ihrer Flucht, oder 
auf sonst eine, seine Amtepflichten verle- 
zende Weise in einem geheimen Einverständ= 
nisse stünde; so findet die nämliche, in dem 
oben angezogenen Art. verhängte Strafe gleich- 
falls ihre Anwendung. 
Art. 208. Jeder Konskriptions: und an- 
dere Beamte, welcher überführt wird, 
daß er einen Deserteur — einen aus fremden 
Kriegsdiensten, sey es als Deserteur oder 
mit einem förmlichen Abschiede zurückgekehr- 
ten Unterthan, — ohne gegen ihn den Vor- 
700 
schriften des Gesezes und seinen aufhaben- 
den Pflichten gemäß einzuschreiten, in sei- 
nem Bezirke, wissentlich geduldet habe, soll 
ebenfalls mit der im Art. 157. Titel 1a. be- 
merkten Strafe belegt werden. 
Würde ein Beamter mit einem solchen 
Deserteur — mit dem aus fremden Kriegs- 
diensten zurückgekehrten Unterthan — oderih- 
ren Aeltern, Vormündern und Verwandten, 
zu der, im Art. 157. angeführten Absicht, 
in einem geheimen Einverständnisse stehen, 
so soll er der in dem angezogenen Art. ver- 
hängten Strafe in diesem Falle unterliegen. 
Indem Wir Unsere betreffenden Ministe- 
rien mit der Vollziehung dieses in Zukunft 
in Konskriptionssachen allein geltenden Ge- 
sezes beauftragen, lassen Wir dasselbe zu- 
gleich durch das Regierungsblatt zur allge- 
meinen Kenntniß bringen. 
München den 29. März 1812. 
Max Joseph.-— 
Graf von Monetgelas. 
Auf kbniglichen allerhdchsten Befetl 
der General= Sekretär 
Baumiüller. 
  
Dienstes = Notizen. 
Seine Majestät der Känig geruhten nach- 
folgende Bestimmungen zu treffen. 
Im Monate März l. J. am 20, den 
Stadrrichter in Memmingen, Eberhard von 
Wachrer, zum Rathe des Appellationsge: 
richts für den Iller-Kreis zu befördern, und 
den ehemaligen Stadtrichter in Innsbruck 
und dermal bei dem Seadtgerichte zu Fürth 
verwendeten Assessor, Joseph Finweg, 
provisorisch zum Stadtrichter in Memmingen,
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.