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(Die Aufldsung der After= und Privat-Lehen
betreffend.)
Wir Maximilian Joseph,
von Gottes Gnaden König von Baiern.
Auf wiederholte allerunterthänigste Vor-
stellungen mehrerer Vasallen und Drivat=
Lehenherrn wollen Wir den Termin zur Auf-
lösung der Afster= und Privat-Lehen, wel-
cher nach Unserer Erelärung vom 16. Au-
gust 1810 mit dem 1. Jänner 1812 sich
endiget, hiemit, jedoch unerstrecklich bis den
1. Jänner 1813 verlängern. Welches Wir
durch das Regierungsblatt zur allgemeinen
Kenntniß bringen lassen.
München den 25. Dezember 1871.
Max Joseoph.
Graf von Montgelas.
Auf kdniglichen allerhöchsten Befehl
der General= Sekretär
Baumiller.
(Die jährlichen Konkurs-Prüfungen für
die Anstellung im Stiftungs= und Kommu-
nal-Dienste betreffend.)
Ministerium des Innern.
Auf Befehl Seiner Masestät des Königs.
Nachdem sich Seine Majestät der König
bewogen gefunden haben;
— J=
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die durch die Verordnung vom 7. Juni
1809 auf den 1. Februar und 1. August
jedes Jahres bestimmten Konkurs-Prüfun-
gen für die Anstellung im Stiftungs= und
Kommunal-Dienste bis auf weitere Verfü-
gung auf Eine am 1. August eines jeden
Jahres statt findende Prüfung vom Jahre
1812 angefangen zu beschränken;
so wird diese Bestimmung durch das all-
gemeine Regierungsblatt zur öffentlichen
Kenntniß gebracht.
München den 24. Dezember 1811.
Graf von Montgelas.
Durch den Minister
der General= Sekretär.
F. Kobell.
(Die Großjährigkeit des Prinzen Ludwig zu
Oettingen-Wallerstein betreffend.)
Da der minderjährige Fürst Ludwig
zu Oettingen-Wallerstein, Kron-Oberst=
hofieeister des Reichs, geboren den 31. Jän-
ner 1701, mit dem 1. Februar 1812 nach
den Gesezen des Reichs in den Seand der
Großsfährigkeit eintritt, und von diesem Zeit-
punkte an auf alle rechtlichen Wirkungen des-
selben Anspruch machen kann; so wird dieses
hiedurch zur allgemeinen Kenmniß gebracht.
Berichtigung.
Im LXXVIII. Stücke des Jahres 1817 ist auf Seite 1811, Zeile 4 auf § von unten auf,
statt Stadtgerichts -Assessor zu lesen: Stadtgerichts-Akzessist.