Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1812. (8)

71 
(Die Aufldsung der After= und Privat-Lehen 
betreffend.) 
Wir Maximilian Joseph, 
von Gottes Gnaden König von Baiern. 
Auf wiederholte allerunterthänigste Vor- 
stellungen mehrerer Vasallen und Drivat= 
Lehenherrn wollen Wir den Termin zur Auf- 
lösung der Afster= und Privat-Lehen, wel- 
cher nach Unserer Erelärung vom 16. Au- 
gust 1810 mit dem 1. Jänner 1812 sich 
endiget, hiemit, jedoch unerstrecklich bis den 
1. Jänner 1813 verlängern. Welches Wir 
durch das Regierungsblatt zur allgemeinen 
Kenntniß bringen lassen. 
München den 25. Dezember 1871. 
Max Joseoph. 
Graf von Montgelas. 
Auf kdniglichen allerhöchsten Befehl 
der General= Sekretär 
Baumiller. 
  
(Die jährlichen Konkurs-Prüfungen für 
die Anstellung im Stiftungs= und Kommu- 
nal-Dienste betreffend.) 
Ministerium des Innern. 
Auf Befehl Seiner Masestät des Königs. 
Nachdem sich Seine Majestät der König 
bewogen gefunden haben; 
— J= 
72 
die durch die Verordnung vom 7. Juni 
1809 auf den 1. Februar und 1. August 
jedes Jahres bestimmten Konkurs-Prüfun- 
gen für die Anstellung im Stiftungs= und 
Kommunal-Dienste bis auf weitere Verfü- 
gung auf Eine am 1. August eines jeden 
Jahres statt findende Prüfung vom Jahre 
1812 angefangen zu beschränken; 
so wird diese Bestimmung durch das all- 
gemeine Regierungsblatt zur öffentlichen 
Kenntniß gebracht. 
München den 24. Dezember 1811. 
Graf von Montgelas. 
Durch den Minister 
der General= Sekretär. 
F. Kobell. 
(Die Großjährigkeit des Prinzen Ludwig zu 
Oettingen-Wallerstein betreffend.) 
Da der minderjährige Fürst Ludwig 
zu Oettingen-Wallerstein, Kron-Oberst= 
hofieeister des Reichs, geboren den 31. Jän- 
ner 1701, mit dem 1. Februar 1812 nach 
den Gesezen des Reichs in den Seand der 
Großsfährigkeit eintritt, und von diesem Zeit- 
punkte an auf alle rechtlichen Wirkungen des- 
selben Anspruch machen kann; so wird dieses 
hiedurch zur allgemeinen Kenmniß gebracht. 
Berichtigung. 
Im LXXVIII. Stücke des Jahres 1817 ist auf Seite 1811, Zeile 4 auf § von unten auf, 
statt Stadtgerichts -Assessor zu lesen: Stadtgerichts-Akzessist.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.