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des Main, Keeises betreffend, die Abehellung
der dort konstituirten Landgerichte, Baireuth,
Hof und Wunsledel in mehrere Sprengel
vorbehalten.
In Folge dieses Vorbehalts haben Wie
nunmehr nach gutachtlicher Vernehmung Un:
seres General-Kommissariats im Main Kreise
beschlossen, und verordnen, daß in dem Um-
sange der gedachten Landgerichte noch folgende
neue Gerichts= Bezirke gebildet werden sol-
len.
I. Landgericht Weidenberg, III. Klasse.
Siz Weidenberg.:
Dasselbe soll bestehen, aus den zum der-
maligen Landgerichte Baireuth gehörigen
Steuer: Distrikten Weidenberg, Mengers-
reuh, Unterwarmensteinach, Gerschnih,
Steinach, Seubettenreuth.
II. Landgericht Rehau, II. Klasse. Siz
Rehau.
Die Bestandtheile desselben sind die
Steuer Distrikte, Rehau, Reutschau, Reg-
nitzlosau, Kautendorf, Oberkotzau, Schwar-
zenbach, Martinlamitz und Pilgramsreuth,
welche dermal zum Landgerichte Hof gehbren.
III. Landgericht Kirchen lami#, III.
Klasse. Siz Kirchenlamih.
Demselben werden zugetheile die Steuer-
Distrikte, Kirchenlamitz, Niederlamit,
Markt Leuthen, Reicholsgrün, Weissenstade,
Voirsumra, Oberrößlau und Neudes, sämt-
lich dermalen vom Landgerichte Wunsiedel.
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IV. kandgericht Selb, ll. Klasse. Siz
Selb.
Dieses Geriche wird aus dem dermal gleich-
falls zum Landgerichte Wunstedel gehörigen
Sceeuer-Distrikte Selb, Langenau, Erkees,
reuth, Schönwald, Weissenbach, Spielberg,
Tebanz, Höchstadt, Thierstein und Hohen-
berg zusammengesezt.
Unser General-Kommissariat des Main"
Kreises hat die vorstehenden Beschlüsse un-
mittelbar nach der Benehmung des Perso-
nals, worüber Wir noch besonders verfü-
gen werden, in Vollzug zu sezen, und wie
solches geschehen allerunterthänigst anzujeist
zen. München den 6. April 1812.
Max Josepb.
Graf von Moncgelas.
Auf kdniglichen allerhbchsten Befehl
der General- Sekretaͤr
F. Kobell.
(Die Kordons-Erigenz für 1811 im Salzach=
Kreise betreffend)
Wir Maxiltan Joseph,
von Gottes Gnaden König in Bajern.
Nach dem gemeinschaftlichen Antrage Un-
sers General: Kommissartates und Unserer
Finanz-Direkeion des Salzachkreises vom
aI. vorigen Monats genehmigen Wir, daß
in jenen Landgerichtsbezirken dieses Kteises,
in welchen das allgemeine Steuerproviso=
rium mit dem laufenden Eratsjahre noch
nicht eintreten konnte, zur Unterhalrung des