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in demselben aufgestelleen Sicherheies-Kor-
dons ein Beischlag von 4 kr. für jeden
Gulden der dermaligen Steuer durch die
einschlägigen Renrämrer erhoben und an die
Kreis" Finanzkasse, auf deren Rechnung die
sämtlichen Kordons = Kosten zu bestreiten
sind, eingesendet werden.
München den 3. April 1812.
Max Josepßp.
Graf von Montgelas.
#uf kbuiglichen allerhbchsten Befehl
der General- Sekretaͤr
G. Geiger.
(Das Dienstansehen der Polizet= und Kordons-
Wachen betreffend.)
Ministertum des Innern.
Auf Befehl Seiner Majestät des Königs.
Seine königliche Majestärt befehlen, daß
die Verfügung der allerhöchsten Verord=
nung in Berreff der Errichtung eines Grenz--
Panouillen= Korps vom 16. September
1811 Art. 17. vermöge welcher jeder, der ei-
nen Patrouilleur in seiner Funktion mic Wor=
bten oder durch Handlungen beleidiget, so an-
wesehen und bestraft werden soll, als härce
sich derselbe gegen eine Pacrouille der bi-
nien Truppen verfehle, auch auf die Poli-
sel: Wachen in den Städten und auf die
Kordons" Wachen auf dem Lande aucgedehnt
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werden, und daher jede gegen die genann-
ten Wachen gewagte Beleidigung auf die näm-
liche Art bestraft werden solle.
München den a. April 1812.
Graf von Montgelas.
durch den Mlnister
der General-Sekretär
F. Kobell.
(Die Jloil, und Kriminal= Geschäfte der Stadt-
gerichte sowohl im IV. Quartal vorigen Jahrs,
als im ganzen Jahre 19# detreffend.)
Ministerium der Justiz.
Aus Befehl Seiner Majestät des Königs.
Den bestehenden allerhöchsten Vorschriften
zu Folge werden in den Beilagen Zifer 1
und 2 die General= Uebersichten der bei sTme-
lichen Sradegerichten im IV. Quartal 811
verhandelten Zivil-Rechtsstreite und den von
denselben geführten Kriminal Untersuchun,
gen öffentlich vorgelegt. Die beiden weirern
Tabellen unter Buchstabe A und B hingegen
stellen die von den S:adtgerichten in beiden
erwähnten Fächern im Laufe des ganzen Jah-
res 1811 geleisteten Arbeiten in einer sum-
marischen Uebersicht dar.
München den 9. Aptil 1812.
Graf Reigersberg.
Durch den Minister
der General-Sekretaͤr
Nemmer.