Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1812. (8)

745 
in demselben aufgestelleen Sicherheies-Kor- 
dons ein Beischlag von 4 kr. für jeden 
Gulden der dermaligen Steuer durch die 
einschlägigen Renrämrer erhoben und an die 
Kreis" Finanzkasse, auf deren Rechnung die 
sämtlichen Kordons = Kosten zu bestreiten 
sind, eingesendet werden. 
München den 3. April 1812. 
Max Josepßp. 
Graf von Montgelas. 
#uf kbuiglichen allerhbchsten Befehl 
der General- Sekretaͤr 
G. Geiger. 
  
(Das Dienstansehen der Polizet= und Kordons- 
Wachen betreffend.) 
Ministertum des Innern. 
Auf Befehl Seiner Majestät des Königs. 
Seine königliche Majestärt befehlen, daß 
die Verfügung der allerhöchsten Verord= 
nung in Berreff der Errichtung eines Grenz-- 
Panouillen= Korps vom 16. September 
1811 Art. 17. vermöge welcher jeder, der ei- 
nen Patrouilleur in seiner Funktion mic Wor= 
bten oder durch Handlungen beleidiget, so an- 
wesehen und bestraft werden soll, als härce 
sich derselbe gegen eine Pacrouille der bi- 
nien Truppen verfehle, auch auf die Poli- 
sel: Wachen in den Städten und auf die 
Kordons" Wachen auf dem Lande aucgedehnt 
  
74“ 
werden, und daher jede gegen die genann- 
ten Wachen gewagte Beleidigung auf die näm- 
liche Art bestraft werden solle. 
München den a. April 1812. 
Graf von Montgelas. 
durch den Mlnister 
der General-Sekretär 
F. Kobell. 
(Die Jloil, und Kriminal= Geschäfte der Stadt- 
gerichte sowohl im IV. Quartal vorigen Jahrs, 
als im ganzen Jahre 19# detreffend.) 
Ministerium der Justiz. 
Aus Befehl Seiner Majestät des Königs. 
Den bestehenden allerhöchsten Vorschriften 
zu Folge werden in den Beilagen Zifer 1 
und 2 die General= Uebersichten der bei sTme- 
lichen Sradegerichten im IV. Quartal 811 
verhandelten Zivil-Rechtsstreite und den von 
denselben geführten Kriminal Untersuchun, 
gen öffentlich vorgelegt. Die beiden weirern 
Tabellen unter Buchstabe A und B hingegen 
stellen die von den S:adtgerichten in beiden 
erwähnten Fächern im Laufe des ganzen Jah- 
res 1811 geleisteten Arbeiten in einer sum- 
marischen Uebersicht dar. 
München den 9. Aptil 1812. 
Graf Reigersberg. 
Durch den Minister 
der General-Sekretaͤr 
Nemmer.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.