Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1812. (8)

Koͤniglich-Baierisches 
882 
Regierungshblat t. 
XXxX. Stück. München, Samstag den 16. Mai 181## 
Allgemeine Verordnung. 
(Die Beisezung der Entscheldungs-Gründe in den 
Beschlüssen der General-Kreis-Kommissariate 
betreffend.) 
Wir Maximilian Joseph, 
don Gottes Gnaden König von Batiern. 
W. haben auf die an Uns gestellre Anfrage: 
eb die General-Kreis-Kommissariate ver- 
bunden seyen, ihren Resolutionen und Be- 
schlüssen auch zugleich die Entscheidungs- 
Gründe beizufügen? 
beschlossen, und verordnen: 
daß den definitiven Enescheidungen der 
General-Kreis-Kommissartate über solche 
Gegenstände, welche nach dem G. 45. ihrer 
Instruktion, und nach der allerhöchsten Ver- 
ordnung vom a. Okcober vorigen Jahrs, die 
Erweiterung ihrer Kompetenz betreffend, einer 
kolleglalen Behandlung unterliegen, die 
Haupt-Entscheidungs-Gründe zur Kenntniß 
und Maßnahme der Parteien allerdings bei- 
gefüge werden sollen. 
München den r0. Mai 1812. 
Mar Joseph. 
Graf von Montgelas. 
Auf koniglichen allerhdchsten Befehl 
der General-Sekretär 
F. Kobell. 
Bekanntmachungen. 
  
(Die Studlen= Veiträge für die landärztlichen 
Kandidaten pro 1817 betreffend.) 
Wir Maximilian Joseph, 
von Gottes Gnaden König von Baiern. 
Wir haben für das gegenwärtige Etats- 
Jahr 1874 an Sctudien, Beiträgen für die 
eandirgilichen Kandidaten an den Schulen 
zu München, Bamberg und Salzburg die 
Summe von 22760 fl. und zwar: 
für den Main-Kreis 200oo fl. 
Rezat-Kreis 3500 
Regen-Kreis 2329050 
Ober-Donaukreis 2900- 
Uncer-Donaukreis 10c0 
Iller-Kreis 2900 
Isar-Kreis 430290 
Salzach-Kreis 1300 
Inn-Kreis 1800 
Summa 22750 fl. 
bewilligt, und tassen daher Unsern Finanz- 
Direkrionen die Listen hierüber mit dem Auf- 
rrage mittheilen, diese Beiträge da, wo das 
Steuer-Hroviforium in diesem Jahre noch in 
Ausführung kommt, in Folge des J. Abschnitts 
C. III. Lit. A. des allgemeinen Steuer-Mandats 
vom à2. November vorigen Jahrs auf die 
(62) 
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