Koͤniglich-Baierisches
882
Regierungshblat t.
XXxX. Stück. München, Samstag den 16. Mai 181##
Allgemeine Verordnung.
(Die Beisezung der Entscheldungs-Gründe in den
Beschlüssen der General-Kreis-Kommissariate
betreffend.)
Wir Maximilian Joseph,
don Gottes Gnaden König von Batiern.
W. haben auf die an Uns gestellre Anfrage:
eb die General-Kreis-Kommissariate ver-
bunden seyen, ihren Resolutionen und Be-
schlüssen auch zugleich die Entscheidungs-
Gründe beizufügen?
beschlossen, und verordnen:
daß den definitiven Enescheidungen der
General-Kreis-Kommissartate über solche
Gegenstände, welche nach dem G. 45. ihrer
Instruktion, und nach der allerhöchsten Ver-
ordnung vom a. Okcober vorigen Jahrs, die
Erweiterung ihrer Kompetenz betreffend, einer
kolleglalen Behandlung unterliegen, die
Haupt-Entscheidungs-Gründe zur Kenntniß
und Maßnahme der Parteien allerdings bei-
gefüge werden sollen.
München den r0. Mai 1812.
Mar Joseph.
Graf von Montgelas.
Auf koniglichen allerhdchsten Befehl
der General-Sekretär
F. Kobell.
Bekanntmachungen.
(Die Studlen= Veiträge für die landärztlichen
Kandidaten pro 1817 betreffend.)
Wir Maximilian Joseph,
von Gottes Gnaden König von Baiern.
Wir haben für das gegenwärtige Etats-
Jahr 1874 an Sctudien, Beiträgen für die
eandirgilichen Kandidaten an den Schulen
zu München, Bamberg und Salzburg die
Summe von 22760 fl. und zwar:
für den Main-Kreis 200oo fl.
Rezat-Kreis 3500
Regen-Kreis 2329050
Ober-Donaukreis 2900-
Uncer-Donaukreis 10c0
Iller-Kreis 2900
Isar-Kreis 430290
Salzach-Kreis 1300
Inn-Kreis 1800
Summa 22750 fl.
bewilligt, und tassen daher Unsern Finanz-
Direkrionen die Listen hierüber mit dem Auf-
rrage mittheilen, diese Beiträge da, wo das
Steuer-Hroviforium in diesem Jahre noch in
Ausführung kommt, in Folge des J. Abschnitts
C. III. Lit. A. des allgemeinen Steuer-Mandats
vom à2. November vorigen Jahrs auf die
(62)
u