Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1812. (8)

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gimente Junker: der Junker Michael Korporal Raimund Fürtung von Han 
Schlößl zum Unterlieutenant; — tung zum Unterlieutenant — und der 
H. 2r#. im 2. leichten Infanterie Ba„ Korporal Emrich Kirchheimer zum 
taillon Treuberg: der Korporal Nepomuk Junker. 
von Winkler, vom 4. leichten Infanterie- 2 i « 
« . 29. Ernst Freiherr von Reiten- 
Bataillon Theobald, zum Junker; — 
§. 22. im 3. leichten Infanterie= Ba, 
taillon Bernklau:; der Unterlieutenant Bo- 
navemura König zum Oberlieutenant; — 
I. 23. im 4. leichten Infanterie-Ba- 
taillon Theobald: der Unterlieutenant Gi- 
deon Streicher zum Oberlieutenant; — 
S. 24. im 1. Chevaurlegers-Regi= 
mente: der Junker Karl Koch zum Unter- 
lieutenant, — und der Korporal Mathias 
Wishofer zum Junker: — 
5. 25. im 2. Chevaurlegers= Regi- 
mente Taxis: der Junker Friedrich Land, 
graf zum. Unterlieutenant, — und der Ges 
meine Karl Graf Rechteren und Lim- 
purg zum Junker: — 
. 20. im 4. Chevaurlegers-Regi- 
mente König: der Junker Karl Bier- 
mann zum Unterlieutenant — und der 
Korporal Joseph Barth zum Junker; — 
§. :7. im 8. Chevaurlegers-Regi- 
mente Leiningen: der Oberlientenant Karl 
Herrmann zum Rittmeister, — der Ar- 
tillerie Junker Daniel Heuber zum Un- 
terlieutenant — und der Korporal Friedrich 
von Rad zum Junker: — 
I. 28. im 6. Chevaurlegers-Regi- 
mente Bubenhofen: der berittene Jäger- 
stein wird zum Oberlieutenant im 3. leich' 
ten Infanterie: Bataillon Bernklau, — 
Friedrich Seidel zum Unterlieurenant im 
5. Linien: Infanterie-Regimente, — und 
Heinrich August Donauer zum Junker 
im 13. Linien Infanterie: Regimente ert 
nannt. 
§. 3o. — — — 
§. 3r. Gemäß eingegangener Anzeige 
haben Soldaten sich beigehen lassen, die 
Kordonisten in ihren Dienst-Verrichtungen 
zu beschimpfen und zu mißhandeln. Diesem 
Unfuge muß mit allem Nachdrucke begegnet 
und derselbe mit Strenge beahndet werden. 
Es wird demnach befohlen und ist der 
sämtlichen Mannschaft gehörig zu ihrer 
Warnung bekannt zu machen, daß derjenige 
Soldat, welcher sich vergehen würde, eine 
in der Ausübung ihrer Amts: Funktionen 
begriffene Kordons= oder Polizei-Wache an 
ihren Dienstes-Verrichtungen zu hindern, 
sie darin zu beleidigen oder gar an derselben 
sich zu vergreifen, eben so strenge bestraft 
werden soll, als wenn er sich an einer 
Patrouille des Linien-Militärs vergangen 
oder vergriffen hätte.' 
Marxr Josevp. 
von Triva.
	        
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