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gimente Junker: der Junker Michael Korporal Raimund Fürtung von Han
Schlößl zum Unterlieutenant; — tung zum Unterlieutenant — und der
H. 2r#. im 2. leichten Infanterie Ba„ Korporal Emrich Kirchheimer zum
taillon Treuberg: der Korporal Nepomuk Junker.
von Winkler, vom 4. leichten Infanterie- 2 i «
« . 29. Ernst Freiherr von Reiten-
Bataillon Theobald, zum Junker; —
§. 22. im 3. leichten Infanterie= Ba,
taillon Bernklau:; der Unterlieutenant Bo-
navemura König zum Oberlieutenant; —
I. 23. im 4. leichten Infanterie-Ba-
taillon Theobald: der Unterlieutenant Gi-
deon Streicher zum Oberlieutenant; —
S. 24. im 1. Chevaurlegers-Regi=
mente: der Junker Karl Koch zum Unter-
lieutenant, — und der Korporal Mathias
Wishofer zum Junker: —
5. 25. im 2. Chevaurlegers= Regi-
mente Taxis: der Junker Friedrich Land,
graf zum. Unterlieutenant, — und der Ges
meine Karl Graf Rechteren und Lim-
purg zum Junker: —
. 20. im 4. Chevaurlegers-Regi-
mente König: der Junker Karl Bier-
mann zum Unterlieutenant — und der
Korporal Joseph Barth zum Junker; —
§. :7. im 8. Chevaurlegers-Regi-
mente Leiningen: der Oberlientenant Karl
Herrmann zum Rittmeister, — der Ar-
tillerie Junker Daniel Heuber zum Un-
terlieutenant — und der Korporal Friedrich
von Rad zum Junker: —
I. 28. im 6. Chevaurlegers-Regi-
mente Bubenhofen: der berittene Jäger-
stein wird zum Oberlieutenant im 3. leich'
ten Infanterie: Bataillon Bernklau, —
Friedrich Seidel zum Unterlieurenant im
5. Linien: Infanterie-Regimente, — und
Heinrich August Donauer zum Junker
im 13. Linien Infanterie: Regimente ert
nannt.
§. 3o. — — —
§. 3r. Gemäß eingegangener Anzeige
haben Soldaten sich beigehen lassen, die
Kordonisten in ihren Dienst-Verrichtungen
zu beschimpfen und zu mißhandeln. Diesem
Unfuge muß mit allem Nachdrucke begegnet
und derselbe mit Strenge beahndet werden.
Es wird demnach befohlen und ist der
sämtlichen Mannschaft gehörig zu ihrer
Warnung bekannt zu machen, daß derjenige
Soldat, welcher sich vergehen würde, eine
in der Ausübung ihrer Amts: Funktionen
begriffene Kordons= oder Polizei-Wache an
ihren Dienstes-Verrichtungen zu hindern,
sie darin zu beleidigen oder gar an derselben
sich zu vergreifen, eben so strenge bestraft
werden soll, als wenn er sich an einer
Patrouille des Linien-Militärs vergangen
oder vergriffen hätte.'
Marxr Josevp.
von Triva.