Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1812. (8)

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Schmiede, Schlosser, Schreiner, Waffen- 
schmiede u. dgl. bei der Auswahl berück- 
sichtiget werden. Dieses schließt jedoch 
nicht aus, daß auch die Konfskribirten aus 
dem Bauernstande, wenn sie nur die erfo- 
derlichen Eigenschaften haben, zur Artillerie 
bestimmt werden können. 
§. ö0. Wenn die benöthigte Anzahl 
jzum Kontingent für die Artillerie ausge- 
wähle ist, so muß die Mannschaft für die 
Kavallerie mit eben so sorgfältiger 
Auswahl bestimmt werden. Rücksicht- 
lich des als Minimum bezeichneten 
Maßes tritt hier die nämliche Bemerkung, 
welche in dem vorstehenden S wegen der 
Mannschaft für die Artillerie gemacht wor- 
den ist, mit dem Unterschiede ein, daß, da 
zu große und schwere Leute rücksichtlich des 
mittlern und kleinern für die Chevaux- 
legers geeigneten Schlags Pferde dafür 
nicht angemessen sind, das bestimmte Maß 
nicht leicht überschritten werden dürfe, so- 
hin dasjenige, was jedoch auch unter Be- 
schränkung im ##7 vorgeschrieben ist, nur 
als eine besondere Ausnahme, nicht aber 
als allgemeine Regel betrachtet werden 
müsse. 
I. 70. Bei der Auswahl für die Ka- 
vallerie ist besonders darauf zu sehen, daß 
dazu solche Leute aus dem Bauernstande, 
welche bereits mit Pferden umzu- 
gehen von Jugend auf, oder doch 
mehrentheils gewohnt, dann von 
bemittelten Eltern sind, und also 
entweder einiges Vermögen besizen, 
  
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oder doch zu hoffen haben, und vor- 
zuͤglich Juͤnglinge von einem schlanken 
Wuchse gewaͤhlt werden. 
Allerdings können auch die Konskribir= 
ten aus dem Bürgerstande, je nachdem sie 
die nöthigen Eigenschaften bestzen, in die 
Kavallerie eingereiht werden, besonders da 
es auch darin viele giebt, die mit Pferden 
umzugehen wissen, und im Relten schon ge- 
übt sind. Da aber die Erfahrung bestati- 
get hat, daß einige Handwerker viel 
hárter die Bildung eines tüchtigen Kaval- 
leristen annehmen, und die zur Erlernung 
eines determinirten Reiters empfänglichen 
Eigenschaften entweder gar niche, oder sehr 
schwer erlangen, so muß hiebei mit Behut- 
samkeit gewählt, und, da diese bei der In- 
fanterie weit leichter ihre Dienftverrichtun= 
gen erlernen, und ihren Obliegenheiten bes- 
ser genügen können, um so pünktlicher dar- 
auf gesehen werden, daß jene Leute, welche 
zur Kavallerie bestimmt werden, nebst der 
erfoderlichen Größe und übrigen körperli- 
chen Bildung solche Eigenschaften haben, 
wodurch sie einigermassen schon vorbereitet 
zur geschwindern oder leichtern Erlernung 
des Kavallerie-Dienstes geschickt sind. 
S. 71. Dem Arrilleristen sowohl, als 
dem Kavalleristen muß im Frieden, und 
besonders im Kriege ein nicht unbeträchtli- 
cher Werth anvertraut werden, auch ist der 
Abgang eines solchen bereits in dem Ge- 
brauche seiner Waffen geubten und gebilde- 
ten Soldaten allemal nachtheiliger; es ist 
daher auch darauf wesentlich Rücksicht zu 
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