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gleich wissenschaftli
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Heilkunde b füch nach der Regel der « 1064
e beurtheilt werden. Dienstgattungen gänzlich und fe
Die innern Krank für
heiten und angegebenen
ch karakteristische Zeichen
und Zufaͤlle, hahitus des Untersuchten, uͤber-
haupt im Ganzen seiner körperlichen Konsti-
tution sich nicht offenbaren, und wodurch
also die Zuverläßigkeit der Kunstverständi-
gen in ihrem Erkenntnisse und Urtheile
gehemmt wird, koͤnnen nur durch Ein-
holung glaubhafter Zeugnisse der, den
Konstribirten näher kennenden, Nach-
barn des Orts, Familienvater, Schulleh-
rer, Pfarrer und des ihn behandelt haben-
den Arztes auf deren Gewissen und Pflichten
ausgemittelt, und demnach die Brauch-oder
Unbrauchbarkeit beurtheilt werden.
G. 80. Bei diesem Geschäfte müssen zwar
die eigenen Kenmtnisse und Oflichtliebe die
Untersuchungs-Kommission wesentlich leiten,
um theils sich selbst von dem Daseyn wirkli-
cher Gebrechen und Krankheiten, welche zum
Dienste unfähig machen, zu überzeugen,
theilo auch gegen Erdichtungen von Krank-
heiten, welche ausser der Erkenntniß des Ge-
sichtes, des Gefühls, und daher ausser der
bestimmten Beurtheilung des Arztes liegen,
gegen falsche Angaben und sonst betrügeri-
sche Mittel sters auf ihrer Hut zu seyn.
C. qo. Zur allgemeinen gleichheitlichen
Behandlung wird indessen folgende Klassi-
kation der Krankheiten und Gebrechen aus-
geschieden:
l. Jene, welche zu allen Wassen= und
Fehler / welche dur
U immer untauglich machen;
solche, wodurch die damit Behafte-
ten zum Feld= Liniendienste un-
tauglich, jedoch beim Armee-Fuhrwe-
sen, Feldbäckerei und sonstiger
Verwen-
dung bei der Armee noch brauchbar sind;
III. jene, welche nur zeitlich untaug-
lich machen.
I. . Die Gebrechen, welche zu der I.
und ll. Klasse gehdren sind in der Beila-
ge unter Zifer 14 L it. A und B aus-
führlich angegeben.
Die darin zur ll#en Klasse gezählten Ge-
brechlichkeiten und Unvollkommenheiten des
Körpers schliessen den Militärpflichtigen, um
als Fuhrwesens= Soldat eingereiht zu wer-
den, keineswegs aus, wenn er übrigens bei
guter Gesundheit, stark und kraftvoll gebaut
ist, und besonders als Bauern-Sohn schon
mit Pferden oder sonst mit dem Fuhrwerke
umzugehen gewohnt ist. #
Alle bönnen sie aber bei sonst guter beit
beskonstitution, wenn sie keine Kenntniß
von der Behandlung der Pferde und des
Fuhrwesens haben, z. B. die Handwerker,
zur Feldbäckerei, Feldspital= Dienst, und
zu ahnlichen Verrichtungen bei der Armee
verwendet werden.
G. oa. Zu der Illten Klasse gehören sol-
che Krankheiten und Gebrechen, welche nur
zur Zeit untauglich machen, bei welchen noch
vollkommene Heilung dem gewoͤhnlichen
Gange nach hoͤchst wahrscheinlich ist, und
die nur eine bestimmte Zeitfrist erfodern,