coos
die ein zelnen Einstellungen den Be-
zirken zu gut gerechnet werden
müssen, so wird, um jede Unordnung
und ungleiche Vertheilung zu vermeiden,
und diese Abrechnung nach der einfachsten
Art, unbeschadet der nach dem Abgan-
ge bei der Armee genau berechne-
ten Quote eintreten zu lassen, hiebei auf
folgende Weise verfahren.
Der Konskriptions-Rath zählt alle jene
Scheine, welche die Regimenter und Ba-
taillons über solche einzelne Abgaben an Kon-
skribirten, die zu Gutem gerechnet werden
dürsfen, in jedem Jahre den Konfskriptious=
Behärden ausgesiellt haben, von diesen zum
Konskriptions-Rathe einbefördert und in
der Uebersichts-Tabelle (Formular, Zi-
fer 9.) nachgewiesen worden sind, genau
zusammen, und trägt die Summe, welche
sich von allen Konskriptions-Bezirken her-
auswirft, mit aller Genauigkeit in der Haupt-
Ausweis-Tabelle vor, wie es das Formu-
lar in der Anlage, Zifer 1q0. zeigt.
Da die Armee, wenn die zum Veraus
auf Abrechnung im Laufe des Jahres abge-
gebenen Konskribirten nicht gestellt worden
wären, einen größern Abgang an Mann-
schaft gehabt, und seder Kreio daran hätte
beitragen müssen, da ferner durch diese auf
gute Rechnung geleisteten Stellungen einem
Kreise oder Bezirke in der Zahl, welche er auf
diese Art stellte, kein Nachtheil so wie
jenem, welcher gar keinen Mann im voraus
stellte, dabei auch kein Vortheil zugehen
darf, so wird die Summe aller von
1190
den gesamten Kreisen auf Zugut-
Rechnung abgegebenen Konskri-
birten zu jener, welche sich als
wirklicher Abgang an Mannschaft
bei der Armece zeigt, geschlagen,
und diese Total' Summe auf die
Kreise nach dem Verhältniß ihrer
Dienst= und aufrufsfähigen Ken-
skribirten vertheilt. Die Quote,
welche hieran jeden Kreis trift, vertheilt
der Konskriptions-Rath auf die betressen-
den Bezirke in dem nemlichen Ver-
hältnisse der darinn vorhandenen,
und in der Uebersichts-Tabelle
ausgewie senen aufrufsfáhigen
Konskribirten, und diese können dann
erst jene Kopfzahl abziehen, welche ihnen zu
Gutem gerechnet werden muß. Würde also
nach dieser Vertheilung den Bezirk A. 1z8
Mann, den Bezirk B. 112 Mann iu
stellen treffen, und hätte der erstere 15
Mann bereits gestellt, welche ihm zu Gutem
gerechnet werden müssen, der andere aber
ghar keinen gestellt, se müßte dieser wirklich
112 Mann, jener aber nur noch 110 zur
Einreihung stellen.
I. 144. Damit aber bei dieser Abrech-
nung durchaus kein Verstoß einschleiche,
und durch ein einseitiges Verfahren keine
Berminderung an demwirklich zu
stellenden Konting ent veranlaßt
werde, se muß von dem Konfkriptions=
Rathe gleich bei der Vertheilung auf dem
tabellarischen Verzeichuisse, wie es das For-
mular in der Beilage, Zifer 18.