Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1812. (8)

coos 
die ein zelnen Einstellungen den Be- 
zirken zu gut gerechnet werden 
müssen, so wird, um jede Unordnung 
und ungleiche Vertheilung zu vermeiden, 
und diese Abrechnung nach der einfachsten 
Art, unbeschadet der nach dem Abgan- 
ge bei der Armee genau berechne- 
ten Quote eintreten zu lassen, hiebei auf 
folgende Weise verfahren. 
Der Konskriptions-Rath zählt alle jene 
Scheine, welche die Regimenter und Ba- 
taillons über solche einzelne Abgaben an Kon- 
skribirten, die zu Gutem gerechnet werden 
dürsfen, in jedem Jahre den Konfskriptious= 
Behärden ausgesiellt haben, von diesen zum 
Konskriptions-Rathe einbefördert und in 
der Uebersichts-Tabelle (Formular, Zi- 
fer 9.) nachgewiesen worden sind, genau 
zusammen, und trägt die Summe, welche 
sich von allen Konskriptions-Bezirken her- 
auswirft, mit aller Genauigkeit in der Haupt- 
Ausweis-Tabelle vor, wie es das Formu- 
lar in der Anlage, Zifer 1q0. zeigt. 
Da die Armee, wenn die zum Veraus 
auf Abrechnung im Laufe des Jahres abge- 
gebenen Konskribirten nicht gestellt worden 
wären, einen größern Abgang an Mann- 
schaft gehabt, und seder Kreio daran hätte 
beitragen müssen, da ferner durch diese auf 
gute Rechnung geleisteten Stellungen einem 
Kreise oder Bezirke in der Zahl, welche er auf 
diese Art stellte, kein Nachtheil so wie 
jenem, welcher gar keinen Mann im voraus 
stellte, dabei auch kein Vortheil zugehen 
darf, so wird die Summe aller von 
  
1190 
den gesamten Kreisen auf Zugut- 
Rechnung abgegebenen Konskri- 
birten zu jener, welche sich als 
wirklicher Abgang an Mannschaft 
bei der Armece zeigt, geschlagen, 
und diese Total' Summe auf die 
Kreise nach dem Verhältniß ihrer 
Dienst= und aufrufsfähigen Ken- 
skribirten vertheilt. Die Quote, 
welche hieran jeden Kreis trift, vertheilt 
der Konskriptions-Rath auf die betressen- 
den Bezirke in dem nemlichen Ver- 
hältnisse der darinn vorhandenen, 
und in der Uebersichts-Tabelle 
ausgewie senen aufrufsfáhigen 
Konskribirten, und diese können dann 
erst jene Kopfzahl abziehen, welche ihnen zu 
Gutem gerechnet werden muß. Würde also 
nach dieser Vertheilung den Bezirk A. 1z8 
Mann, den Bezirk B. 112 Mann iu 
stellen treffen, und hätte der erstere 15 
Mann bereits gestellt, welche ihm zu Gutem 
gerechnet werden müssen, der andere aber 
ghar keinen gestellt, se müßte dieser wirklich 
112 Mann, jener aber nur noch 110 zur 
Einreihung stellen. 
I. 144. Damit aber bei dieser Abrech- 
nung durchaus kein Verstoß einschleiche, 
und durch ein einseitiges Verfahren keine 
Berminderung an demwirklich zu 
stellenden Konting ent veranlaßt 
werde, se muß von dem Konfkriptions= 
Rathe gleich bei der Vertheilung auf dem 
tabellarischen Verzeichuisse, wie es das For- 
mular in der Beilage, Zifer 18.
	        
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