Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1812. (8)

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Inn--Kreises, die Abzahlung der Kriegs- 
schulden des Landgerichts Werdenfels betref- 
send, bewilligen Wir, daß von diesen Schul- 
den, welche in 8386 fl. 33 kr. Kapital und 
2009 fl. 42 kr. rückständigen Zinsen bestehen, 
vorerst noch im laufenden Etatsjahre der Zins- 
Räckstand durch einen diese Summe erreichen- 
den Steuer-Ausschlag auf die betreffenden 
Gemeinden getilgt, das Kapltal selbst aber 
ohne weitere Verzinsung in den nachstfolgen- 
den drei Jahren auf eben diese Weise in drei 
gleichen Fristen heimbezahlt werde, wonach 
Unsere Finanz-Direktion das Erfoderliche zu 
verfügen hat. 
München den 1. Juli 187a. 
Aus Seiner Majestät des Kdnigs Spezial= 
Vollmacht. 
Graf von Montgelas. 
Auf lbniglichen allerhbchsten Befehl 
der General-Sekretär 
Baumuller. 
(Eine Umlage zur Kriegskosten-Abführung 
im Landgerichte Vilshofen betreffend.) 
Seine königliche Majestät haben unterm 
12. Juni l. J. allergnädigst gestattet, daß 
eine Umlage von 300 Gulden im Landgerichte 
Vilshofen veranstaltet, und hieraus eine 
von dem Jahre 1802 herrührende Kriegsko- 
sten-Foderung der Tafernwirthin Eder zu 
Thundorf, abgeführt werde. 
(Die Einreichung der Fassionen über die Ritter- 
und mit Juriêdiktion versehenen Beutel- 
Lehen betreffend.!) 6 
Ungeachter der grössere Theil derjenigen 
Frist berelts verflossen ist, welche in der 
  
1344 
Verordnung vom 13. Degember v. J. (Re 
gierungsbl. v. 1811. St. 30. S. 1333.) den 
königlichen Vasallen zur Einreichung der Fass 
sionen über die Ritter= und mit Jurisdikeion 
versehenen Beutelr Lehen bestimmt wurde:; 
so ist doch bisher nur eine geringe Anzahl 
dieser Fassionen bei dem königlichen obersten 
behenhofe übergeben worden. Man hätee sich 
wenigstens von den Besizern kleinerer kehen 
versehen, daß sie dem allgemeinen Auftrage 
ehebáldigst entsprechen werden. Es werden 
daher die königlichen Vasallen mit dem Am 
hange darauf erinnert, daß sie sowohl die 
Formularien zu obigen Fassionen, als auch 
die gedruckten Tabellen hierzu bei der Redal- 
tion des Regierungeblatts in Empfang neh- 
men können. 
München den 3. Juli 1812. 
  
(Die Vollendung der provisorischen Steuer-Rekktl- 
fikation im Rezat-Kreise betreffend.). 
Seine königliche Majestät haben mit 
Wohlgefallen die entsprechenden Resultate der 
im Rezat-Kreise vollendeten provisorischen 
Steuer Rektifikation ersehen, und am r2. Jum 
l. J. allergnddigst zu befehlen geruht, daß 
der Finanz Direktlon und dem von ihr zu 
diesem Geschäste verwendeten Personale die 
besondere allerhöchste Zufriedenheit zu erkem 
nen gegeben werde. 
Diese allerhöchste Entschliessung wird zur 
Aneiferung der übrigen Behörden durch 
das allgemeine Regierungeblatt bekannt ge' 
macht.
	        
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