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Inn--Kreises, die Abzahlung der Kriegs-
schulden des Landgerichts Werdenfels betref-
send, bewilligen Wir, daß von diesen Schul-
den, welche in 8386 fl. 33 kr. Kapital und
2009 fl. 42 kr. rückständigen Zinsen bestehen,
vorerst noch im laufenden Etatsjahre der Zins-
Räckstand durch einen diese Summe erreichen-
den Steuer-Ausschlag auf die betreffenden
Gemeinden getilgt, das Kapltal selbst aber
ohne weitere Verzinsung in den nachstfolgen-
den drei Jahren auf eben diese Weise in drei
gleichen Fristen heimbezahlt werde, wonach
Unsere Finanz-Direktion das Erfoderliche zu
verfügen hat.
München den 1. Juli 187a.
Aus Seiner Majestät des Kdnigs Spezial=
Vollmacht.
Graf von Montgelas.
Auf lbniglichen allerhbchsten Befehl
der General-Sekretär
Baumuller.
(Eine Umlage zur Kriegskosten-Abführung
im Landgerichte Vilshofen betreffend.)
Seine königliche Majestät haben unterm
12. Juni l. J. allergnädigst gestattet, daß
eine Umlage von 300 Gulden im Landgerichte
Vilshofen veranstaltet, und hieraus eine
von dem Jahre 1802 herrührende Kriegsko-
sten-Foderung der Tafernwirthin Eder zu
Thundorf, abgeführt werde.
(Die Einreichung der Fassionen über die Ritter-
und mit Juriêdiktion versehenen Beutel-
Lehen betreffend.!) 6
Ungeachter der grössere Theil derjenigen
Frist berelts verflossen ist, welche in der
1344
Verordnung vom 13. Degember v. J. (Re
gierungsbl. v. 1811. St. 30. S. 1333.) den
königlichen Vasallen zur Einreichung der Fass
sionen über die Ritter= und mit Jurisdikeion
versehenen Beutelr Lehen bestimmt wurde:;
so ist doch bisher nur eine geringe Anzahl
dieser Fassionen bei dem königlichen obersten
behenhofe übergeben worden. Man hätee sich
wenigstens von den Besizern kleinerer kehen
versehen, daß sie dem allgemeinen Auftrage
ehebáldigst entsprechen werden. Es werden
daher die königlichen Vasallen mit dem Am
hange darauf erinnert, daß sie sowohl die
Formularien zu obigen Fassionen, als auch
die gedruckten Tabellen hierzu bei der Redal-
tion des Regierungeblatts in Empfang neh-
men können.
München den 3. Juli 1812.
(Die Vollendung der provisorischen Steuer-Rekktl-
fikation im Rezat-Kreise betreffend.).
Seine königliche Majestät haben mit
Wohlgefallen die entsprechenden Resultate der
im Rezat-Kreise vollendeten provisorischen
Steuer Rektifikation ersehen, und am r2. Jum
l. J. allergnddigst zu befehlen geruht, daß
der Finanz Direktlon und dem von ihr zu
diesem Geschäste verwendeten Personale die
besondere allerhöchste Zufriedenheit zu erkem
nen gegeben werde.
Diese allerhöchste Entschliessung wird zur
Aneiferung der übrigen Behörden durch
das allgemeine Regierungeblatt bekannt ge'
macht.