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Die mit der Pfarrei St. Lorenz von jeher
versehen gewordene, anderthalb Stunde von
da entfernte Pfarrei Lauben liegt im Bis-
thume Augsburg, dem Wahldekante Bleß
und Landgerichte Kempten, enthaͤlt 316 See-
len, und ertraͤgt jaͤhrlich
ungefaͤhr . . . 155 fl. 15 kr.
naͤmlich:
aus Realitaͤten . . II fl. — kr.
aus Rechten . . l110o2 fl. 57 kr.
aus besonders bezahlten Dienst-
verrichtungen 41 fl. 28 kr.
folglich belaufen sich gesamte jaͤhrliche Pfarr-
Einkuͤnfte auf . 1541 fl. 31 kr.
Dagegen betragen die zu bestreitenden
Lasten
a) die öffentlichen Abgaben 40 fl. :7 ke.
b) das Cathedraticum
für Lauben . 2 fl. 50 kr.
c) der Unterhalt der nothwendig anzustel-
lenden zwei Kaplaͤne be: laͤufig 657 fl. —
H Die Pfarrei Kirchheim im Salzachkreise.
Die Pfarrei Kirchheim Landgerichts
Ried ist erledigt: sie enthaͤlt 562 Pfarr-
kinder, und ertraͤgt, ohne Einrechnung der
Meßstipendien, jaͤhrlich 486 fl. 40 kr., wo-
gegen die damit verbundenen Lasten in 16 fl.
36 kr. bestehen.
5) Die Pfarrei Bodenmaiß im Unter-Do-
nankreise.
Durch den Tod des Driesters Wolfgang
Stangl ist die Pfarrei Bodenmaißerlediget.
Sie liegt in der Diszese Regensburg, im
Dekanate Deggendorf, und königlichen Land-
gerichte Biechtach. Die Zahl 1151 Paro-
1350
chianen, und ein starker Konkurs von Aus-
wärtigen foderten bisher die Haltung zweier
Hilfsgeistlichen. Von einem unbedeutenden
Widdume und anderen Nuzungen bildet sich
mit Einschluß firer Beiträge ein Renten-
Ertrag von 342 fl.
(Das Landgericht Ebersberg betressend.)
Das bisher in Schwaben bestandene
bandgericht ist nunmehr nach Ebersberg
übersezt), und har daselbst unterm 1. dieses
Monats die Amtirung begonnen.
Dieses wird hiemit zur allgemeinen
Kenntniß gebracht.
München den 6. Juli 1872.
Siehe S. 758.
(Das Dorf Baierhofen im Ober-Donaukreise
betreffend.)
Durch ein allerhöchstes Reskript an das
königliche General-Kommissariat des Oberdo-
nau= Kreises vom 1r. Juli 181z. wurde
genehmiget, daß dat Dorf Baiershofen
noch ferner bei dem Landgerichte Dillingen,
zu dessen Steuer-Distrikten es gehèrt, unge-
trennt verbleibe.
In der Sizung des königlichen geheimen
Raths vom a. Juli l. J. wurden felgende
Rekurse entschieden:
1) Der Gemeinden Diebach und Gasten-
felden Landgerichts Rothenburg im Rezat-
Kreise gegen die Gemeinden Traisdorf
und Schweikartswinden, respektive die
Grundbestzer in der Diebacher und Ga
stenselder Glurmarkung wegen verweiger-